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@grar.de Aktuell - 16.11.2004

Schweinehalter müssen Tiere an die HIT-Datenbank melden


Schwerin (agrar.de) - Schweinehalter, die ihre Tiere noch nicht an die
HIT-Schweinedatenbank (Herkunftssicherung und Identifikationssystem für Tiere)
gemeldet haben, sind aufgefordert, dieser Meldepflicht nachzukommen. Schweine,
die neu in einen Betrieb aufgenommen werden müssen ebenfalls laufend gemeldet
werden. 'Nur eine vollständige Datenbank ermöglicht uns, im Falle von
Seuchenausbrüchen rach und effektiv zu handeln. Hier geht aus auch um
Verbrauchersicherheit', appelliert Mecklenburg-Vorpommerns
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) an die Schweinehalter. Nur eine
gut funktionierende Datenbank erleichtere eine schnelle Abklärung von
Infektionswegen und Infektionsursachen. 'Nur so können wir im Seuchenfall eine
schnelle Bekämpfung der Krankheit erreichen. Das bedeutet auch geringere
Verluste und kürzere Handelssperren im Ernstfall', sagt Minister Backhaus.

Schweinehalter sind verpflichtet, zum Stichtag 1. Januar jeden Jahres die Zahl
der an diesem Tag im Bestand vorhandene Schweine nach Zuchtschweinen
einschließlich Saugferkeln und Mastschweinen innerhalb von zwei Wochen nach dem
Stichtag an die HIT-Datenbank zu melden. Außerdem muss jeder Betrieb innerhalb
von sieben Tagen die Übernahme von Schweinen an die HIT-Datenbank melden.
Meldepflichtig ist jeweils der aufnehmende Betrieb. Geburten und Abgänge z.B.
durch Todesfälle oder Schlachtungen werden nicht gemeldet. Bei Fragen hilft in
Mecklenburg-Vorpommern die Regionalstelle des Landes, der MQD Qualitätsprüfung-
und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Telefon 03843-751-0.

Links zum Thema HIT und Kennzeichnung,
Links zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.


 


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