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@grar.de Aktuell - 05.11.2004

Bundesrat legt wichtige Details bei der Umsetzung der EU-Agrarreform fest

Bauernverbände bieten Beratung bei Härtefallregelung


Berlin (agrar.de) - Der heutige Beschluss des Bundesrates über die beiden
nationalen Durchführungsverordnungen zur EU-Agrarreform bringt den Landwirten in
vielen Punkten rechtliche Klarheit. Der Deutsche Bauernverband (DBV)
erkennt an, dass bei der Ausgestaltung der Härtefälle für die Betriebsinhaber in
besonderer Lage und die Neueinsteiger in weiten Teilen ausgewogene Regelungen
gefunden wurden. Die vom Bundesrat bestätigte flexible Ausgestaltung des
Zehnmonatszeitraumes für die 'Aktivierung' der Prämienrechte findet ebenfalls
die Unterstützung des DBV. Andererseits werden viele Vorgaben der EU in
Deutschland komplizierte Detailregelungen, etwa bei der Abgrenzung zwischen
Ackerland und Dauergrünland, bei der Angabe der Landschaftselemente oder beim
Anbau von Obst, Gemüse und Speisekartoffeln.

Der DBV legt Wert darauf, dass die Landwirte bei der 2005 ebenfalls anstehenden
Umstellung auf das digitale Flächenkataster nicht überfordert werden. Derzeit
erfolgt in den meisten Bundesländern die Ersterfassung dieser Flächen noch auf
Basis der Nettoflächen, das heißt ohne Landschaftselemente. Der DBV warnt davor,
zu einem späteren Zeitpunkt binnen weniger Monate eine vollständige Meldung der
Millionen von Landschaftselementen bzw. eine Korrektur aller Flächenangaben zu
verlangen. Dies sei schlechterdings unmöglich. Es sollte daher die Möglichkeit
bestehen, auch in den Anträgen nach dem Jahr 2006 noch Landschaftselemente
'nachzumelden' bzw. Ungenauigkeiten zu korrigieren.

Der DBV teilt die Forderungen des Bundesrates an Bund und EU zu notwendigen
Erleichterungen der Betriebsprämienregelung. Darüber hinaus hält der DBV
Möglichkeiten für Vorschuss- bzw. Abschlagszahlungen und Vereinfachungen der
Regelungen für Genehmigungen bei für Obst, Gemüse und Speisekartoffeln für
dringend erforderlich. Auch Cross Compliance, also die Verknüpfung der
Betriebsprämie an die Einhaltung von Produktions- und Bewirtschaftungsstandards,
darf sich nicht zum bürokratischen Alptraum für die Landwirte entwickeln,
erklärte der DBV.

Ausdrücklich weist der DBV auf den enormen Informations- und Beratungsbedarf bei
den Landwirten über die Details der Umsetzung der EU-Agrarreform in den
kommenden Monaten hin. Hierzu werden die Landes- und Kreisbauernverbände ihren
Mitgliedern eine umfassende und sachkundige Beratung anbieten, kündigte der DBV
an. Dies betreffe sowohl das reguläre Antragsverfahren als auch die
Härtefallregelung. Aber auch Bund und Länder stehen in der Pflicht, die
Landwirte umfassend zu informieren.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Verbände.


 


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