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@grar.de Aktuell - 05.11.2004

CDU/CSU: Schröder muss 'Gentechnik-Verhinderungs-Gesetz' stoppen

Heiderich: Gesetz ist nicht EU-konform - Haftungsvorschriften sind unbrauchbar


Berlin (agrar.de) - Zur Vorlage der 6-Punkte-Mängelliste zum Gentechnikgesetz
durch Ministerin Künast erklärt der Bio- und Gentechnik-Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich:

'Mit einem Kuriosum hat das Vermittlungsverfahren zum Gentechnikgesetz geendet.
Ministerin Künast selbst hat eine 6-Punkte-Mängelliste zu ihrem Gesetz
vorgelegt, welche die wesentlichen Kritikpunkte der Union enthält:

Die Union kritisiert:

- Das Gesetz ist nicht EU-konform.

- Freilandforschung mit Gentechnik ist in Deutschland nur mit staatlichem
Haftungsausgleich möglich.

- Das Monitoringverfahren ist nicht ausreichend geregelt.

- Künast's Haftungsvorschriften sind unbrauchbar und sollen durch einen
Ausgleichsfonds oder eine Versicherung, für die sich das Ministerium selbst
einsetzen will, ersetzt werden.

- Nach 2 Jahren Erfahrungszeit soll das Gesetz komplett überarbeitet werden.

- Wegen fehlender Erfahrungen aus Erprobungsanbauten (wie dem 2000
angekündigten, aber nie umgesetzten 'Kanzler-Programm') wird der diesjährige
Erprobungsanbau der Bundesländer als Bundes-Programm ausgewertet.

Zur gleichen Zeit erklärt Schröder öffentlich, die ständige Risikobetonung bei
der Gentechnik bringe Deutschland in eine Situation, die Forschung und
Entwicklung in unserem Land nicht befördert.

Diese Lage kann Schröder am Kabinettstisch ändern. Ich fordere ihn auf, ein
Gesetz zu stoppen, dem die Fachministerin selbst schon vor der Verabschiedung
deutliche Mängel bescheinigt.'

Links zum Thema Agrarpolitik.


 


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