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@grar.de Aktuell - 05.11.2004

Schleswig-Holstein fordert im Bundesrat: Gebt den Tieren eine Stimme


Kiel/Berlin (agrar.de) - Tierrechte stehen heute auf der Agenda des Bundesrates:
Schleswig-Holstein beantragt ein Verbandsklagerecht für anerkannte
Tierschutzorganisationen.

Tiernutzer können gegen behördliche Anordnungen und verweigerte Genehmigungen
rechtlich vorgehen. Die Belange der Tiere sind in Deutschland nicht einklagbar.
Hier besteht ein Ungleichgewicht. Diese Schieflage soll mit dem Gesetzesentwurf
aus dem Weg geräumt werden.

'Tiere werden durch das Staatsziel 'Tierschutz' zwar von der moralischen Seite
her geschützt, doch ihnen wird bisher kein gesetzlicher Vertreter zugestanden.
Mit dem Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine wird es einen Vertreter geben,
der zu ihren Gunsten klagen könnte und die Interessen der Tiere geltend machen
kann.' so Müller.

Konkret bedeutet ein solcher Rechtsanspruch zum Beispiel für die Forschung:
Gegen verweigerte Tierexperimente können betroffene Wissenschaftler klagen, um
eine Überprüfung der Behördenentscheidung zu erreichen und so die Genehmigung
des Tierversuchs zu erzwingen. Die Genehmigung eines Tierversuches unterliegt
dagegen nicht der Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung durch Verbände,
die die Interessen der Tiere vertreten. Das will das Gesetz ändern.

'Wir dürfen uns nicht mehr damit begnügen, Tieren unverbindliche moralische
Rechte zuzugestehen. Tierschutz darf nicht länger als ein Akt von Gnade und
Barmherzigkeit gesehen werden, sondern muss als Erfordernis von Recht und
Gerechtigkeit begriffen werden.' so der Minister.

Links zum Thema Tierschutz,
Links zum Thema Agrarpolitik.


 


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