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@grar.de Aktuell - 28.10.2004

Künast: Vermittlungsergebnis schafft Rechtssicherheit bei Agro-Gentechnik


Berlin (agrar.de) - Mit dem Vermittlungsergebnis zum Gentechnikgesetz ist nach
Einschätzung von Bundesverbraucherministerin Renate Künast der Weg gebahnt für
die Verabschiedung des Gentechnikgesetzes. 'Die aufgeworfenen Fragen haben wir
im Vermittlungsverfahren geklärt. Wenn der Bundestag die Einsprüche des
Bundesrates abweist, ist Rechtssicherheit bei der Agro-Gentechnik hergestellt.',
erklärte Künast.

Das Gentechnik-Gesetz sei ein Erfolg für den Verbraucherschutz und die
Landwirte, die weiterhin ohne Gentechnik arbeiten wollten, so Künast. 'Das
Gentechnikgesetz fügt sich ein in eine Reihe von Regelungen, die wir treffen, um
die Existenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und gentechnikfreien
Lebensmitteln zu sichern.', erklärte die Ministerin. 'Nachdem die EU-Kommission
das de facto-Moratorium für das Inverkehrbringen von GVO in der EU aufgehoben
hat, brauchen wir dringend Regelungen, um die gentechnikfreie Landwirtschaft vor
wesentlichen Beeinträchtigungen durch Auskreuzungen, Beimischungen und sonstige
Einträge von GVO zu schützen. Genau dies leistet das neue Gentechnikgesetz.'

Wesentliche Elemente des Gesetzes sind:

- der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft: gentechnikfreie Betriebe
werden gegen schleichende Dominanz von GVO geschützt,

- die Regelung der Haftung: Landwirte, die Gentechnik anwenden, müssen
gesamtschuldnerisch für GVO-Verunreinigungen in gentechnikfreien Betrieben
haften. Dies gilt auch verschuldensunabhängig,

- die Produktinformationspflicht: GVO-Inverkehrbringer sind verpflichtet, in
einem "Beipackzettel" darzulegen, wie die Anforderungen zur guten fachlichen
Praxis eingehalten werden. Bei fehlerhaften Produktinformationen machen sie sich
haftbar.

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