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@grar.de Aktuell - 25.10.2004

NRW: Richtlinie 'Integrierte ländliche Entwicklung' in Kraft


Düsseldorf (agrar.de) - Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium
hat die neue Landesrichtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen
Entwicklung heute in Kraft gesetzt. Künftig sind nicht nur Dorfentwicklungs- und
Bodenordnungsmaßnahmen förderfähig, sondern auch die Erstellung und Umsetzung
integrierter ländlicher Entwicklungs­konzepte sowie kleinere
Infrastrukturmaßnahmen, die die Attraktivität des ländlichen Raums weiter
verbessern, zum Beispiel im touristischen Bereich.

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: 'Die regionalen Aktionsgruppen können
jetzt gemeinsam mit den Kommunen vor Ort die guten Ideen und Ansätze in einem
Konzept bündeln und umsetzen. Viele Aktivitäten werden dadurch überhaupt erst
förderfähig. Außerdem werden die Projekte stärker miteinander verzahnt und
dadurch optimiert. Mit vergleichbaren Programmen wie LEADER+ oder REGIONEN AKTIV
haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Kreativität der Leute vor Ort ist
enorm, viele neue Arbeitsplätze können auf diese Weise geschaffen werden. Damit
stärken wir die wirtschaft­liche Basis im ländlichen Raum und tragen dazu bei,
die natürlichen und kulturellen Grundlagen zu erhalten.'

Die neue Förderrichtlinie fasst die bisher eigenständigen Maßnahmen
Dorf­erneuerung, Flurbereinigung und freiwilliger Landtausch unter einem Dach
zusammen und bietet darüber hinaus neue Förder­möglichkeiten für die Erarbeitung
'Integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte' und für das Regionalmanagement.
Künftig können Regionen, die sich zusammen­schließen und gemeinsam ein Konzept
für die Zukunft erarbeiten, mit bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Die Höhe
des Zuschusses ist abhängig von der Größe der Region. Voraussetzung für die
Förderung ist, dass die Bevölkerung in die Erarbeitung und Entscheidung der
Entwicklungskonzepte eingebunden ist. Damit wird die Akzeptanz der Förderung
verbessert. Die anschließende Umsetzung der Entwicklungskonzepte ist ebenfalls
förderfähig. Die Regionen können ein Regional­management einstellen, das
Projekte initiiert und die Umsetzung organisiert. Die dafür anfallenden Kosten
können für fünf Jahre mit bis zu 50.000 Euro pro Jahr gefördert werden.

Die neue Förderrichtlinie ist Bestandteil des NRW-Programms 'Ländlicher Raum',
das noch bis Ende 2006 läuft. Seit Beginn des Programms im Jahr 2000 wurden
bislang rund 525 Millionen Euro an EU-, Bundes und Landesmitteln bereitgestellt.
Schwer­punkte der Förderung sind neben der integrierten ländlichen Entwicklung
die Agrarumweltmaßnahmen, die Verbesserung der Produktions- und
Verarbeitungs­strukturen und die Stärkung der Forst- und Holzwirtschaft.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.


 


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