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@grar.de Aktuell - 20.10.2004

Grüne: Foodwatch-Vorwürfe gegenstandslos

Opposition beim Umgang mit Tiermehl verantwortungslos


Berlin (agrar.de) - Zur heutigen Beratung im Verbraucherausschuss zu den
Foodwatch-Vorwürfen hinsichtlich des Verbleibs größerer Tiermehlmengen erklären
Ulrike Höfken, agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin, und
Friedrich Ostendorff, Obmann im Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft von Bündnis 90 / Die Grünen:

'Die von der Organisation 'Foodwatch' erhobenen Vorwürfe sind haltlos und
beruhen auf einer falschen Bewertung der Statistiken. Diese Einschätzung teilten
alle Fraktionen im zuständigen Fachausschuss nach eingehender Beratung der
Vorwürfe. Foodwatch hatte behauptet, es herrsche Unklarheit über den Verbleib
größerer Mengen Tiermehls und unterstellt, dieses Tiermehl könne illegaler Weise
in die Verfütterung gegangen sein. Die Anhörung der Experten des
Bundesverbraucherminsteriums hat ergeben, dass der Verbleib sämtlichen Tiermehls
nachgewiesen ist und keine Lücken bestehen. Ob bei den Ländern allerdings
möglicherweise Kontrolldefizite bestehen, wird derzeit noch geprüft.

Scheinheilig ist die Position der Opposition: Einerseits halten auch CDU/CSU und
FDP die Vorwürfe von Foodwatch für unseriös. Andererseits instrumentalisieren
sie diese jedoch zu Angriffen gegen die Bundesregierung.

Beim Umgang mit Tiermehl bleiben CDU/CSU und FDP doppelzüngig: Zum einen stellen
sie die unverantwortliche Forderung auf, Tiermehl der Kategorie 3 wieder zur
Verfütterung zuzulassen, zum anderen bezeichnen sie die Verwendung dieses
Materials als Düngemittel willkürlich als Skandal, obwohl sie diese Zulassung
seinerzeit selbst massiv gefordert haben. Wir werden dieser Forderung nach
Wiederzulassung der Verfütterung keinesfalls folgen, da sie den Grundsätzen des
vorbeugenden Verbraucher- und Gesundheitsschutzes widerspricht.

Die Verfütterung von Tiermehl ist seit der BSE-Krise verboten. Tiermehl wird in
drei Kategorien aufgeteilt: Kategorie 1 umfasst alles Risikomaterial, welches
vollständig verbrannt werden muss. Kategorie 2 umfasst bedenkliches Material,
was vor jeder Verwendung drucksterilisiert werden muss. In Kategorie 3 fallen im
Wesentlichen Schlachtabfälle von Tieren, die zum menschlichen Verzehr dienen.
Ein Teil dieses Materials wird als Düngemittel verwendet.

Es ist zu prüfen, ob die Verwendung als Düngemittel noch strenger überwacht und
geregelt werden muss. Diese Diskussion werden wir im Rahmen der anstehenden
Umsetzung der Düngemittelverordnung führen.'

Links zum Thema Agrarpolitik.


 


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