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@grar.de Aktuell - 14.10.2004

EuGH: Saatgut-Aufbereiter sind nicht pauschal auskunftspflichtig

Landwirte-Interessengemeinschaft spricht von einem wegweisenden Urteil


Luxemburg/Lüneburg (agrar.de) - 'Das ist ein wegweisendes Urteil im seit 1998
tobenden Streit um das Landwirte-Recht auf freien Nachbau von Saatgut. Der
Ausforschung und Ausspionierung der Landwirte und Saatgutaufbereiter durch die
Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) und den Bund der Deutschen
Pflanzenzüchter (BDP) ist durch das heutige Urteil des höchsten europäischen
Gerichts ein weiterer schwerer Riegel vorgeschoben worden,' so die Sprecher der
bundesweiten Landwirte-Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und
Nachbaugebühren (IGN) in einer ersten Stellungnahme zum heutigen Saatgut-
Aufbereiter-Urteil des EuGH.

Die Richter hatten zu entscheiden, ob Saatgut-Aufbereiter der STV in Bonn
pauschal und umfassend alle Landwirte-Kundendaten über die Aufbereitung (z.B.
Reinigen, Beizen von Getreide) zur Verfügung stellen müssen, damit die STV aus
diesen Daten entnehmen kann, ob die Landwirte Nachbau von Saatgut betrieben und
so jedes Jahr der STV Nachbaugebühren zu zahlen haben. Die Richter haben sich
gegen eine pauschale Auskunftspflicht ausgesprochen und sind damit der
Empfehlung des EuGH-Generalanwalts und der deutschen Bundesregierung nicht
gefolgt.

Wie bei den Landwirten ist das Vorliegen von Anhaltspunkten für die Aufbereitung
der einzelnen Sorte des Sortenschutzinhabers im Betrieb des Aufbereiters die
notwendige Voraussetzung für das Durchsetzen des Auskunftsanspruchs. Der EuGH
weist ausdrücklich darauf hin, dass die Saatgut-Aufbereiter keine Verpflichtung
haben, den Namen der von ihnen aufzubereitenden Sorten zu erfahren.

Die STV hat auf die Datenquelle der Aufbereiter gesetzt, weil mittlerweile über
10.000 Landwirte trotz massiver Drohungen der STV und hunderte von
Gerichtsverfahren sich weigern, der STV pauschal und freiwillig Daten über ihren
An- und Nachbau von Ackerfrüchten zur Verfügung zu stellen. Die IGN hat als
Solidargemeinschaft diese Landwirte politisch und rechtlich vertreten. Sowohl
der Bundesgerichtshof (2001) in Karlsruhe als auch der EuGH in Luxemburg
(2003/2004) hatte in Klageverfahren gegen die Landwirte der IGN Recht gegeben
und die pauschale Auskunftspflicht bei den Landwirten deutlich verneint.

'Mit dem heutigen europäischen Aufbereiter-Urteil hat die IGN mit Hilfe unserer
Anwälte Dr. Miersch aus Hannover und Dr. Wilhelms aus München wieder ein Stück
Rechtsklarheit erstritten. Unser Widerstand gegen die Ausforschung der STV, die
immer eng mit der Spitze der Pflanzenzüchter und des Deutschen Bauernverbandes
zusammenarbeitet, hat sich für viele Landwirte und Aufbereiter gelohnt, und er
wird weiter gehen. Es ist an der Zeit, eine neue politisch vernünftige
Nachbauregelung zu finden, die der unerträglichen Ausforschungs- und
Ausschnüffelpraxis der STV ein Ende setzt,' so die Sprecher der IGN.

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