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@grar.de Aktuell - 14.10.2004

Höhn: NATURA 2000 Netzwerk in NRW ist gesichert

Die Meldung von FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten ist damit abgeschlossen


Düsseldorf (agrar.de) - Das Landeskabinett hat gestern Abend die Meldung der
letzten meldepflichtigen FFH-Gebiete sowie Vogelschutzgebiete an die
EU-Kommission nach Brüssel beschlossen. In Nordrhein-Westfalen sind damit jetzt
insgesamt 515 FFH-Gebiete und 25 Vogelschutzgebiete, die ca. 8,2 Prozent der
Landesfläche ausmachen, Bestandteil von NATURA 2000 geworden. Darunter befinden
sich so bedeutende Gebiete wie das FFH-Gebiet 'Baumberge' im Münsterland oder
das Vogelschutzgebiet 'Hellwegbörde' im Raum Soest.

Nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Juli und August des
Jahres wird das Netz NATURA 2000 um zwei neue FFH-Gebiete ergänzt, zwei schon
gemeldete FFH-Gebiete ('Davert' und 'Else/Werre') mussten (um 7 bzw. 17 Hektar)
erweitert werden. Außerdem gibt es mit der 'Hellwegbörde' und dem 'Lommersdorfer
Wald' im Kreis Euskirchen zwei neue Vogelschutzgebiete. Der 'Lommersdorfer Wald'
(581 Hektar) ergänzt auf nordrhein-westfälischer Seite das rheinland-pfälzische
Vogelschutzgebiet 'Ahrgebirge' (ca. 32.000 Hektar). Hinzu kommen weitere acht
Vogelschutzgebiete, die jedoch deckungsgleich mit bereits gemeldeten
FFH-Gebieten sind.

Umweltministerin Bärbel Höhn: 'NRW hat einen sehr beachtlichen Beitrag zur
Sicherung des europäischen Naturerbes mit seiner landestypischen biologischen
Vielfalt geleistet. Wir haben damit die vereinbarten Fristen eingehalten.
Zugleich ist dadurch auch ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu verbesserter
Rechts- und Planungssicherheit im Lande getan worden. Nun gilt es, das Netz
NATURA 2000 durch entsprechende Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit Leben
zu erfüllen.'

Nunmehr stehen lediglich noch einige wissenschaftliche Überprüfungen aus, die
aber nicht mehr für eine eventuelle Wiederaufnahme eines FFH-Zwangsgeldverfahren
der EU gegen Deutschland relevant sind. Sie könnten bis Ende 2005 entweder zum
endgültigen Abschluss der Meldungen führen oder gegebenenfalls zur
Identifizierung von maximal drei bis fünf weiteren Gebieten oder
Gebietserweiterungen für die Anhang II-Arten Hirschkäfer, Helm-Azurjungfer und
Kammolch. Die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten ist mit einer
entsprechenden Prüfung beauftragt.

Die FFH-Richtlinie der Europäischen Union (EU) vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen enthält
eine gemeinschaftsweit verbindliche Rechtsgrundlage zur Erhaltung und
Entwicklung des europäischen Naturerbes. Danach sind die Mitgliedstaaten der EU
u.a. verpflichtet, unter der Bezeichnung NATURA 2000 ein kohärentes ökologisches
Netz besonderer Schutzgebiete einzurichten. Dieses Netz umfasst auch die nach
der EG-Vogelschutz-Richtlinie gemeldeten Vogelschutzgebiete.

Weitere Informationen zu den FFH- und Vogelschutzgebieten finden Sie einer
eigens für NATURA 2000 geschaffenen Homepage.

Nachmeldeliste (FFH- und Vogelschutzgebiete)

Vogelschutzgebiete

Hierbei handelt es sich bis auf die 'Hellwegbörde' und den 'Lommersdorfer Wald'
um Gebiete, die bereits als FFH-Gebiete gemeldet sind, die gleichzeitig aber
auch die Meldekriterien für Vogelschutzgebiete aufweisen. Mit der
Doppelausweisung sind räumlich und im Hinblick auf die Erhaltungsziele keine
neuen Schutzmaßnahmen erforderlich, d.h. für die Eigentümer entsteht mit der
formalen Nachmeldung keine neue Situation. Diese Meldung ist für künftige Pläne
und (Bau-) Vorhaben wichtig, da die erforderliche rechtskräftige Genehmigung bei
Vogelschutzgebieten die Durchführung einer sogenannten
FFH-Verträglichkeitsprüfung bedingt. Diese trägt in erheblichem Maße zur Rechts-
und Planungssicherheit für künftige Entwicklungen in diesen Gebieten bei.

Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit den Ahsewiesen (Kreis Soest, Stadt
Hamm, Kreis Warendorf) – DE-4314-401 (Rohrweihe, Wachtelkönig) – 2304 ha

Luerwald und Bieberbach (Kreis Soest, Märkischer Kreis, Hochsauerlandkreis)
–DE-4513-301 (Mittelspecht, Schwarzstorch) – 2636 ha

Oppenweher Moor (Kreis Minden-Lübbecke) – DE-3417-301 (Bekassine, Kranich,
Raubwürger) – 472 ha

Davert (Kreis Coesfeld, Stadt Münster, Kreis Warendorf) – DE-4111-302
(Mittelspecht, Schwarzspecht)

Königsforst (Stadt Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis) – 5008-302 (Mittelspecht) –
2519 ha

Waldreservat Kottenforst-Waldville (Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis) –
DE-5308-303/DE-5207-301 (Mittelspecht, Schwarzspecht) - 3587 ha

Drover Heide (Kreis Düren) – DE-5205-301 (Ziegenmelker, Schwarzkehlchen,
Heidelerche)

Buntsandsteinfelsen im Rurtal (Kreis Düren) – DE-5304-302 (Uhu) – 315 ha

Die Hellwegbörde ist als neues Vogelschutzgebiet mit 48.451 ha vor allem für die
Arten Wiesenweihe, Rohrweihe und Wachtelkönig ein wichtiger Lebensraum.

Ein neues Gebiet 'Lommersdorfer Wald' (Kreis Euskirchen) – DE-5506-471 zur
Arrondierung des rheinland-pfälzischen Vogelschutzgebietes 'Ahrgebirge' mit 581
ha wegen der grenzüberschreitenden Vorkommen vom Haselhuhn.


FFH-Gebiete:

FFH-Gebiet 'Baumberge' (Kreis Coesfeld) – DE-4010-302 mit ca. 397 ha für den
Lebensraumtyp 'Waldmeister-Buchenwald'

Erweiterungen bereits gemeldeter FFH-Gebiete mit insgesamt 30 ha: Das Gebiet
'Davert'(Kreis Coesfeld) wird um ca. 7ha für die Libellenart 'Helm-Azurjungfer'
erweitert; das Gebiet 'System Else-Werre' (Kreis Herford) wird mit dem
'Werre-Unterlauf' bis zur Weser um 17 ha für die Fischart Steinbeißer erweitert;
die 'Wilde Aar' im Hochsauerlandkreis wird um sechs ha für die Fischarten Koppe
und Bachneunauge im Rahmen einer grenzüberschreitenden Vergrößerung des
hessischen FFH-Gebietes 'Edersystem' erweitert, und ist für NRW damit ein neues
FFH-Gebiet.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.


 


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