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@grar.de Aktuell - 01.10.2004

Im Saarland wurde Saatgut mit Spuren von Gen-Raps ausgebracht

Umweltministerium: Betroffene Felder werden beprobt


Saarbrücken (agrar.de) - Im Saarland ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Rapssaat
ausgesät worden, die Spuren von gentechnisch verändertem Raps enthält.

Das hat das Umweltministerium bei Kontrollen festgestellt. Die Felder,
auf denen das Saatgut ausgebracht worden ist, sollen jetzt beprobt werden, um
auszuschließen, dass genveränderte Rapspflanzen sich vermehren.

Die Behörde hat unverzüglich alle Bundesländer und das
Bundesverbraucherschutzministerium über den Fall des verunreinigten Saatgutes
informiert. Derzeit wird recherchiert, wie viele und welche Landwirte das
verunreinigte Saatgut erworben und ausgesät haben.

Eine konkrete Gefährdung der Umwelt oder der menschlichen Gesundheit durch das
Ausbringen der Rapssaaten ist nach Auffassung des Mi-nisteriums auszuschließen.
In Anbetracht der sehr geringen Verunreinigung mit gentechnisch veränderten
Saaten an der Nachweisgrenze soll jetzt zunächst der Aufwuchs auf den Feldern,
auf denen der Raps ausgesät wurde, beprobt werden.

Die Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Rapssorten im Saatgut war
äußerst gering: So findet sich nach den Analysen unter 2000 Rapskörnern
lediglich ein gentechnisch verändertes Korn (0,02 Prozent). Nach einer
EU-Richtlinie, die derzeit in Arbeit ist, soll konventionelles Saatgut erst ab
einem Anteil von 0,3 Prozent (also der 60-fachen Menge, die im Saarland
nachgewiesen wurde) an gentechnisch verändertem Saatgut kennzeichnungspflichtig
werden.

'Die äußerst geringe Menge an gentechnisch verändertem Raps und der fehlende
Selektionsdruck in der Saatgutcharge machen es sehr unwahrscheinlich, dass in
Nachbarkulturen in Folge von Auskreuzungen gen-technisch veränderte Pflanzen
auftreten', so Dr. Andre Johann, Gentechnik-Experte im Umweltministerium.
Dennoch gehe das Ministerium mit der Beprobung der Raps-Jungpflanzen auf Nummer
sicher. Auf diese Weise kann sicher verhindert werden, dass sich auf den
Rapsfeldern möglicherweise gentechnisch veränderte Pflanzen vermehren können.

Der Sachverhalt stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

Das Ministerium für Umwelt als zuständige Behörde für die Überwachung des
Gentechnikgesetzes (GenTG) hat am 06.08.2004 die Landwirtschaftskammer (LWK) als
zuständige Behörde für die Saatgutverkehrskontrolle beauftragt, Proben von
konventionellem Winterrapssaatgut bei saarländischen Saatguthändlern zu ziehen
und diese dem molekularbiologischen Überwachungslabor des Landesamtes für
Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitschutzes (LVGA) zu übergeben, welches eine
Analyse auf Bestandteile gentechnisch veränderter Rapssamen in den
konventionellen Sorten vornehmen sollte. Die LWK hat am 18.08.2004 fünf Proben
beim LVGA abgegeben. Die Proben wurden nach anerkannten Methoden auf mögliche
Bestandteile von gentechnisch veränderten Rapspflanzen untersucht. Zur
Absicherung erster Untersuchungsergebnisse im Rahmen der Analyse wurde eine
weitere Probe aus einer der bereits beprobten Chargen gezogen. Die
Gesamtuntersuchung des LVGA war am 07. September abgeschlossen und wurden dem
Ministerium am darauf folgenden Tag mitgeteilt.

Der Gutachter des LVGA kam in seinem Bericht zu folgendem Ergebnis:

Die erste Probe aus der Charge der Saatgutsorte OASE enthielt geringfügige
Bestandteile gentechnisch veränderter Rapspflanzen. Für die zweite Probe aus der
gleichen Charge konnten keine Bestandteile an gentechnisch veränderten
Rapspflanzen nachgewiesen werden. Insgesamt kam das LVGA zu dem Ergebnis, dass
der entsprechenden Saatgutcharge ein geringfügiger Anteil an gentechnisch
veränderten Rapspflanzen zu bescheinigen ist.

Um auszuschließen, dass es sich bei dem erzielten positiven
Untersuchungsergebnis des LVGA um ein Artefakt handelt, wurde sicherheitshalber
das akkreditierte Prüflaboratorium des Chemischen und
Veterinäruntersuchungsamtes Freiburg (CVUA) mit einer Kontrollanalyse der beiden
fraglichen Proben beauftragt. Das CVUA konnte in beiden Proben Bestandteile
gentechnisch veränderter Rapspflanzen nachweisen. Es bezifferte die Mengen auf
unter 0,05 Prozent. Die Nachweisgrenze der vom CVUA eingesetzten Methode liegt
bei 0,02 Prozent. Der Anteil an gentechnisch verändertem Saatgut liegt somit
zwischen 0,02 und 0,05 Prozent (das entspricht maximal einem genveränderten Korn
auf 2000 nicht-genveränderten Körnern).

Links zum thema Biotechnologie.


 


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