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@grar.de Aktuell - 15.07.2004

Landvolk warnt: Kein voreiliger Vertragsabschluss für Biogas-Substratlieferungen


Hannover (agrar.de) - Das Landvolk Niedersachsen warnt die Landwirte
dringend davor, voreilig sogenannte Substratlieferungsverträge für Biogasanlagen
abzuschließen. Vielmehr sollten die Wertschöpfungspotentiale einer eigenen
Biogasanlage genutzt werden, anstatt sich lediglich auf die Ebene des abhängigen
Rohstofflieferanten zu begeben. Hintergrund dieses Aufrufs ist die Erkenntnis,
dass zur Zeit zahlreiche Investoren und Projektentwickler den Landwirten
Substratlieferungsverträge für Biogasanlagen anbieten.

Nachdem sich der Bundesrat auf die Neufassung des Erneuerbare Energien-Gesetzes
(EEG) geeinigt hat und dieses Gesetz am 1. August in Kraft tritt, vermuten die
Investoren im Bereich Biogas ein gutes Geschäft. Diese Chancen sollten die
Landwirte soweit wie möglich selbst nutzen, empfiehlt das Landvolk. Als
Anlagenbetreiber erhält der Energiepflanzen anbauende Landwirt nicht nur die
Rendite aus der Biogasanlage, vielmehr kann er auch die Vergütung des
Rohstoffes, wie zum Beispiel Mais, selbst beeinflussen und so seine
Deckungsbeiträge im eigentlichen Kerngeschäft beträchtlich erhöhen.

Links zum Thema Biogas,
Links zum Thema Verbände.

 


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