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@grar.de Aktuell - 14.07.2004

DBV: Existenzgefährdende Vorschläge der EU-Kommission zur Zuckermarktordnung

Vorstellung von alternativen Kernpunkten einer Reform


Berlin (agrar.de) - Beim Deutschen Bauernverband (DBV) stoßen die heute
veröffentlichten Vorschläge der EU-Kommission zur Zuckermarktordnung wegen der
drastischen Folgen ab dem Wirtschaftsjahr 2005/06 auf Ablehnung. Nach
Einschätzung des DBV wäre nach einer solchen Reform der Zuckerrübenanbau in
Europa nur noch in einigen wenigen besonders ertragsstarken Regionen wie
Frankreich möglich. In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten käme der Zuckerrübenanbau
zum Erliegen. Gerade die strukturarmen ländlichen Gebiete würden durch
Produktionsaufgabe und Schließungen von Zuckerfabriken geschwächt. Deshalb
unterbreitet der DBV eine Reihe von alternativen Reformvorschlägen.

Die Kommission hat eine Senkung der Zuckerquoten um circa 16 Prozent und der
Rübenmindestpreise sogar um 25 Prozent bzw. 37 Prozent vorgeschlagen. Eine erste
Preiskürzung um 25 Prozent soll bereits zum Juli 2005 und damit ein Jahr vor
Ende der laufenden Marktordnungsperiode in Kraft treten. Darüber hinaus will die
EU-Kommission die Produktionsquoten um 2,8 Millionen Tonnen auf 14,6 Millionen
Tonnen kürzen. Die Einnahmeausfälle der Rübenbauern sollen nur zu 60 Prozent
ausgeglichen, die Produktionsquoten entschädigungslos gekürzt werden.

Auch die vorgeschlagene Laufzeit der neuen EU-Zuckermarktordnung von nur drei
Jahren lehnt der DBV als völlig unzureichend ab. Als Basis für die im
Zuckersektor notwendigen Langfristinvestitionen sei ein Zeitraum bis mindestens
2012 unverzichtbar. Dem durch die Reform der EU-Agrarpolitik und ihre nationale
Umsetzung in Deutschland ohnehin gebeutelten Ackerbau würde die letzte
verbliebene tragende Säule genommen.

Die Vorschläge der EU-Kommission eignen sich auch nicht vor dem Hintergrund der
WTO-Verhandlungen. Denn nach Auffassung des DBV würde in der EU erneut eine
Reform entworfen ohne entsprechende Gegenleistungen wichtiger Wettbewerber vor
allem in Südamerika. Insbesondere das WTO-Streitschlichtungsverfahren gegen
EU-Zuckerexporte ist von entscheidender Bedeutung für die EU-Zuckermarktordnung,
so dass eine tragfähige und sachgerechte Reform nur nach abschließenden
WTO-Entscheidungen in Frage kommen kann. Auch macht der DBV darauf aufmerksam,
dass die vorgeschlagene Reform das Ende der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern wäre. Die Abkommen mit den AKP-Staaten und den fünfzig
ärmsten Entwicklungsländern (LDC) wären mit der Senkung des EU-Referenzpreises
für Zucker auf 421 Euro bzw. 329 Euro für Rohzucker praktisch wertlos. Im
Ergebnis würde damit den aggressiven brasilianischen Zuckerexporteuren Vorschub
geleistet. Die Entwicklungsländer haben dann auch die Komm issionsvorschläge
strikt abgelehnt. Dieses Votum darf die Kommission nicht einfach übergehen.

Der DBV schlägt folglich als Kernpunkte für die Reform der Zuckermarktordnung
vor, die geltende EU-Zuckermarktordnung unverändert fortzusetzen, bis konkrete
Anpassungen auf Grund der welthandelsrechtlichen Rahmenbedingungen
(WTO/Zuckerpanel) und der von der EU eingegangenen Präferenzabkommen notwendig
sind. Außenschutz und Mengenregulierung zur Gewährleistung kostendeckender
Erzeugerpreise sind aufrecht zu erhalten; für Zucker muss als 'sensibles
Produkt' die besondere Schutzklausel erhalten bleiben. Mit den LDC-Staaten ist
entsprechend der Entwicklung ihrer Nettoexportmöglichkeiten eine Einbeziehung in
das Mengenmanagement der EU-Zuckermarktordnung zu vereinbaren. Anpassungen der
Marktordnung unter Beibehaltung flexibler Quoten sind nur insoweit in Betracht
zu ziehen, als diese unumgänglich sind und in adäquaten Übergangszeiträumen
umgesetzt werden können. Durch solche Anpassungen verursachte Belastungen der
Zuckerrübenbauern sind nach Ansicht des DBV uneingeschränkt auszugl eichen.

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