Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 14.07.2004

Baringdorf zur GVO-Kennzeichnung: Interessenpolitik kontra Demokratie?


Brüssel (agrar.de) - Die EU-Kommissarin für Umwelt, Margot Wallström, hat einen
Vorschlag zur Festlegung von Schwellenwerten für zufällige oder technisch
unvermeidbare Spuren gentechnisch veränderter Saat im Saatgut gemacht. Als
Schwellenwerte für das Saatgut schlägt sie für Ölsaaten und Mais 0,3 Prozent
vor, für Rüben, Kartoffeln und Baumwolle 0,5 Prozent.

'Diese Schwellenwerte richten sich gegen den Willen des Europäischen Parlaments,
das eine Kennzeichnung an der Nachweisgrenze gefordert hat,' so Friedrich
Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Europaabgeordneter für Bündnis 90/Die Grünen heute
in Brüssel. 'Dass der Vorschlag des Parlaments trotz mehrfacher Verhandlungen
nicht von Frau Wallström aufgenommen wird, ist ein Affront gegen die Demokratie.
Wir erwarten, dass die Kommission als Exekutive die Entscheidungen des
Parlaments aufnimmt!'

'Eine Festlegung der Schwellenwerte bei 0,3 und 0,5 Prozent entspricht auch
nicht dem Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in großer
Mehrheit gegen Gentechnik in der Landwirtschaft und in ihrer Nahrung
aussprechen,' kommentiert Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf,
Vize-Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
im Europäischen Parlament, 'genauso wenig entspricht der Vorschlag den
Interessen der Bäuerinnen und Bauern. Dies geht auch aus einer Resolution
hervor, die der Kommission vorliegt. 38 Vereinigungen von konventionellen
Landwirten aus ganz Europa sowie alle europäischen Bioanbauerverbände haben sich
für Schwellenwerte an der technischen Nachweisgrenze ausgesprochen. Bisher gibt
es noch genügend gentechfreies Saatgut, eine schleichende Kontamination des
Saatgutes muss verhindert werden.'

'Die Bäuerinnen und Bauern brauchen sauberes Saatgut, um weiterhin
gentechnikfrei wirtschaften zu können. Eine Festlegung der
Kennzeichnungsschwellenwerte bei 0,1 Prozent ist praktikabel. Da die
Saatgutchargen ohnehin getestet werden müssen, spricht nichts dagegen, beim
Nachweis von GVO die Ergebnisse offen zu legen,' fordert Graefe zu Baringdorf,
Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Frage der Koexistenz von
gentechnisch veränderten Kulturpflanzen (GVO) und konventionell bzw. ökologisch
erzeugten Kulturpflanzen, 'Immerhin eröffnet der Vorschlag Wallströms den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein System der freiwilligen Deklaration von
Saatgut mit Verunreinigungen unter dem Kennzeichnungsschwellenwert einzuführen,
was den Bauern und Bäuerinnen vor Ort dann Wahlmöglichkeiten lässt. Ein
einheitlich niedriger Schwellenwert für die gesamte EU ist jedoch notwendig, um
grenzüberschreitend die Standards halten zu können und die gentechnikfreie
Landwirtschaft zu erhalten!'

Links zum Thema Biotechnologie.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de