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@grar.de Aktuell - 09.07.2004

Grüne: Schluss mit der Verzögerungstaktik beim Gentechnikgesetz


Berlin (agrar.de) - Anlässlich der Überweisung  des Gentechnik-Gesetzes im
Bundesrat an den Vermittlungsausschuss durch die Mehrheit der Unions geführten
Bundesländer erklärt Ulrike Höfken, agrar- und verbraucherpolitische
Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen:

'Wir fordern die unionsgeführten Länder auf, mit der Verzögerungstaktik beim
Gentechnik-Gesetz Schluss zu machen. Das Gesetz schützt die Wahlfreiheit der
Verbraucher und die gentechnikfreie Produktion, landwirtschaftliches Eigentum
und die Umwelt. Es sichert Transparenz bezüglich der Standorte und enthält
wirksame, dem Verursacherprinzip verpflichtete Haftungsregelungen.

Es kommt der Forderung - auch der Bundesländer - nach Umsetzung der
EU-Freisetzungsrichtlinie nach. Eine weitere Verzögerung des Gesetzes mit dem
Ziel, die Schutzmassnahmen gegen gentechnische Kontamination zu verhindern, ist
unverantwortlich.

Unionsparteien und FDP können sich für diese Absicht auch nicht auf EU-Gesetze
berufen, verlangen diese doch den Schutz vor Auskreuzungen.

Aus der Möglichkeit, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen, wird ohne
gesicherten Schutz vor Auskreuzungen der Zwang zur Agro-Gentechnik.
Unkontrollierter und nicht überprüfbarer Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen, wie von CDU/CSU und FDP vorgesehen, zerstört letztlich die Grundlagen
gentechnikfreier Produktion.

Eine vorgebliche technologische Innovation, deren Folgen ohne entsprechende
gesetzliche Regelungen nicht nur nicht absehbar, geschweige denn beherrschbar
sind, sondern deren Einsatz nach Willen der Union nicht einmal dokumentiert
werden soll, ist keine Innovation sondern erweist sich in dieser Form als
gefährliches Experiment!

Ein Experiment zu Lasten von Gesellschaft, Natur und Mensch, obendrein
existenzgefährdend für gentechnikfreie Wirtschaftsbetriebe.

Wir erwarten, dass die CDU/CSU /FDP regierten Länder den grundgesetzlichen
Schutz des Eigentums der gentechnikfreien Produktion sichern und ebenso beim
Schutz der Wahlfreiheit des Verbrauchers Farbe bekennen.

Diese kann es nur geben, wenn die gentechnikfreie Produktion als Alternative
erhalten bleibt. Risiko und Kosten einer unzureichend kontrollierten Anwendung
dieser Technologie dürfen nicht Gesellschaft, Verbrauchern und gentechnikfreier
Landwirtschaft aufgebürdet werden.
Deshalb darf es auch keine Einschränkungen des Verursacherprinzips bei der
Haftung und keine Abwälzung der Kosten auf die Steuerzahler via Ausgleichsfonds
geben.'

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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