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@grar.de Aktuell - 08.07.2004

NABU fordert Bundesländer zur Unterstützung des neuen Gentechnikgesetzes auf


Berlin/Bonn (agrar.de) - Der Naturschutzbund NABU hat die Bundesländer
aufgefordert, den Beschluss des Bundestages zur Neuordnung des Gentechnikrechtes
ohne weitere Verzögerung zu unterstützen. 'Der vorliegende Gesetzentwurf darf
weder verschleppt noch aufgeweicht werden', sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Schon jetzt finde in Deutschland ein höchst umstrittener Anbau gentechnischer
veränderter Pflanzen (GVO) ohne Rechtsgrundlage, ohne die notwendige Transparenz
oder begleitendes Monitoring statt. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgabe
in deutsches Recht sei daher längst überfällig und dürfe am Freitag nicht durch
die Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter auf die lange Bank geschoben
werden.

Anstatt das Gesetz zu blockieren, müssten sich die Länder viel mehr um die
Umsetzung des Gentechnikgesetzes und die daraus resultierenden Aufgaben kümmern.
'Vor allem bei der Errichtung eines eigenen Standortregisters und dem Schutz
ökologisch sensibler Gebiete werden die Bundesländer eine besondere
Verantwortung tragen', so der NABU-Präsident. Beim Schutz der Natur vor
Beeinträchtigungen durch GVO obliege den Ländern die Aufgabe, die fachliche
Kompetenz für diese Prüfungen in ihren Ministerien bereitzustellen. Wenn die
Schutzziele der Natura 2000-Gebiete beeinträchtigt würden, müssten die Länder
den Anbau von GVO untersagen, so der NABU.

Nach Ansicht des NABU müsse die Natur vor GVO besonders geschützt werden. Das
Auskreuzen gentechnisch veränderter Pflanzen mit wild lebenden Pflanzen, ihre
Ausbreitung in Naturschutzgebieten und andere mögliche Schäden für den
Naturhaushalt könnten nicht durch kultivierende, ackerbauliche Maßnahmen
gemindert werden. 'Da es noch keine 'Koexistenzvorschriften' zu
Naturschutzgebieten gibt, sind bis jetzt auch keine Schutzkorridore,
Mantelsaaten oder Barrieren zu Naturschutzgebieten vorgesehen, die ein
geschütztes Nebeneinander gewährleisten könnten', sagte Tschimpke. Wenig
Verständnis habe der NABU daher für die Überlegungen einzelner Bundesländer, die
Stellung des Naturschutzes weiter zu schwächen, indem sie die fachliche
Kompetenz des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) aushebeln wollten.
'Nur eine unabhängige Überwachung des kommerziellen Anbaus durch eine beim BfN
angesiedelte Monitoringstelle kann garantieren, dass die Erhebung nicht von
Industrieinteressen geleitet wird', so Tschimpke.

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