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@grar.de Aktuell - 08.07.2004

Kein Wertabschlag durch NATURA 2000?


Kiel/Münster (agrar.de) - Das schleswig-holsteinische Ministerium für
Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft
vetritt die Ansicht, Landwirte
bräuchten nicht zu befürchten, dass ihre Landflächen pauschal einem Wertverlust
durch ein NATURA 2000-Meldung unterliegen.

In einem Schreiben an die Ministerpräsidentin Heide Simonis und den Umwelt- und
Landwirtschaftsminister Klaus Müller bestätigen der Sparkassen- und Giroverband
und der Genossenschaftsverband, in dem die Volks- und Raiffeisenbanken
organisiert sind, dass ein Wertabschlag durch NATURA 2000 nicht sachgerecht sei.


So ist der Sparkassen- und Giroverbandes der Auffassung, 'dass bei der Beleihung
von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die in ausgewiesenen
Schutzgebieten liegen oder gemäß der Fauna-Flora-Habitat- bzw.
Vogelschutz-Richtlinie gemeldet sind, ein diesbezüglicher pauschaler
Wertabschlag nicht sachgerecht' sei. Vielmehr müsse der Einzelfall geprüft
werden. Der Genossenschaftsverband sehe das ähnlich, so das Ministerium. Er
empfehle seinen Mitgliedern ebenfalls keinen pauschalen Wertabschlag
vorzunehmen, 'sondern den jeweiligen Einzelfall entsprechend der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
zu prüfen.'

Oder doch?

Dr. Gerd Wesselmann von der Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank (WGZ) kommt
in einem Gutachten zu einer anderen Schlußfolgerung. Dort heißt es,
Auflagen landwirtschaftlicher Flächen führten meistens zu entsprechenden
Wertminderungen in mehr oder weniger starkem Ausmaße.

Zusammenfassend schreibt Wesselmann: Mit (Bewirtschaftungs- u.ä.) Auflagen
belegte, d.h.: sog. beauflagte landwirtschaftliche Flächen führen eindeutig zu
Wertveränderungen, und zwar meistens zu Wertminderungen. ... Banken
berücksichtigen derartige Wertveränderungen bzw. Wertminderungen, indem sie -
zumeist ebenso aktuell wie regelmäßig - entsprechende Anpassungen einzelner
ermittelter bzw. abgeleiteter Werte sowie sich daraus ergebender weiterer
finanzwirtschaftlicher Beurteilungen mit einkalkulieren. Derartige ändernde
Kalkulationen finden jedoch im Normalfall zunächst nur bankintern bzw. in den
zugehörigen Finanzierungsakten ihren Ausdruck. Unmittelbar anschließende
Reaktionen gegenüber landwirtschaftlichen Kreditnehmern können zwar, müssen
jedoch nicht erfolgen. ... Spätestens dann allerdings, wenn Kapitaldienste nicht
mehr in ausreichendem Maße erbracht werden (können), erfolgen Reaktionen der
Banken auch unmittelbar gegenüber Kreditnehmern.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Thema Banken.

 


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