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@grar.de Aktuell - 06.07.2004

DBV: Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur notwendiger denn je

Auch bei Umsetzung des Lebensmittelrechts starke Position des Bundes notwendig


Berlin (agrar.de) - Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes (GAK) ist und bleibt ein Schlüsselinstrument für die
Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Förderung der ländlichen
Entwicklung, betont der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der
Forderungen des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft,
wonach die Gemeinschaftsaufgaben generell abzuschaffen seien.

Der im Grundgesetz formulierte Auftrag an Bund und Länder, einheitliche
Lebensverhältnisse in ganz Deutschland anzustreben, könne auf dem Lande
wirkungsvoll erst durch die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes erreicht werden, stellt der DBV fest. Mit
Hilfe der GAK seien in den vergangenen 30 Jahren nicht nur die
Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe verbessert, sondern auch
attraktive Arbeitsplätze außerhalb der Land- und Forstwirtschaft im ländlichen
Raum geschaffen worden. Bund und Länder bräuchten auch künftig die GAK, um
schnell und angemessen auf neue Anforderungen der ländlichen Räume reagieren zu
können, ebenso zur europäischen Koordinierung der ländlichen Förderung in
Deutschland.

Eine Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz würde
eine neue verfassungsrechtliche Grauzone entstehen lassen, in der der Bund nach
eigenem politischem Gutdünken und ohne geordnete Einbindung der Länder bzw. der
EU-Förderung handeln würde. Für ebenso unrealistisch wie gefährlich hält der DBV
auch die Forderung der Ministerpräsidenten der Länder nach einer vollständigen
und dynamischen Kompensation der jetzigen Gemeinschaftsaufgaben durch den Bund.

Deshalb fordert der DBV die Föderalismuskommission auf, die Balance zwischen
Bund und Ländern zu wahren. Dies gelte nicht nur für die ländliche
Strukturpolitik, sondern auch für die einheitliche Umsetzung des
Lebensmittelrechtes und der Veterinärkontrolle. Dem Bund komme eine
entscheidende Aufgabe bei der Koordinierung des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes in Deutschland zu sowie für einen fairen Wettbewerb in der
Agrar- und Ernährungswirtschaft. Der Bund könne in diesen Fragen für eine
zeitnahe und praxisgerechte Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen der EU
sorgen. Der DBV warnt deshalb davor, in Deutschland eine neuerliche Debatte über
einen Standortwettbewerb zu dem Zeitpunkt loszutreten, in dem man in Brüssel auf
eine wettbewerbsneutrale Umsetzung der EU-Politiken drängt.

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