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@grar.de Aktuell - 05.07.2004

Kein Versicherungsschutz für 'grüne Gentechnik'


Berlin (agrar.de) - Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut verwenden
und für die Auswirkungen haften, können dieses Risiko nicht versichern. Darauf
hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf
seiner Jahrespressekonferenz am vergangenen Freitag in Berlin hingewiesen.

Angesichts der Vielzahl der bestehenden Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der
'grünen Gentechnik' sei das Risiko der Aussaat nicht zu kalkulieren, sagte der
Vorsitzende des GDV-Hauptausschusses Schaden- und Unfallversicherung, Edmund
Schwake. Die Versicherung von Ertragsausfallschäden sei daher nicht möglich.

Dr. Edmund Schwake im Wortlaut: 'Im Bereich der Haftpflichtversicherung muss ich
auf die durch politische Entscheidungen entstandene Situation im Zusammenhang
mit der Anwendung der sogenannten 'grünen Gentechnik' hinweisen. Hier geht es
unter anderem um die Verantwortung der Anwender gentechnisch veränderten
Saatgutes für mögliche Auskreuzungen. Vor zwei Wochen hat der Bundestag ein
Gesetz beschlossen, wonach ein Landwirt, der genetisch veränderte Pflanzen auf
seinen Feldern anbaut, für wirtschaftliche Schäden haften muss, die ökologisch
und konventionell wirtschaftenden Landwirten durch die Vermischung ihrer Ernte
mit Genpollen entstehen. Auf ein Verschulden des Landwirts kommt es nicht an.

Die Haftung wird zudem verschärft durch eine Beweislastumkehr verbunden mit
einer gesamtschuldnerischen Haftung. Es ist nun die Pflicht der Versicherer
darauf hinzuweisen, dass angesichts der Vielzahl der bestehenden Unwägbarkeiten
die Versicherung derartiger Ertragsausfallschäden nicht möglich ist. Zum einen
steht fest, dass Samenflug auch über große Entfernungen nicht verhindert werden
kann. Weiterhin sind Genehmigungspraxis der Behörden, Akzeptanz der neuen
Technik durch Landwirtschaft und Verbraucher sowie die Einzelheiten der Haftung,
insbesondere die konkreten Anforderungen an die Regeln der guten fachlichen
Praxis, derzeit noch völlig ungeklärt. Das ist ungefähr so, als würden Sie im
Bereich Straßenverkehr eine Halterhaftung einführen und gleichzeitig das
Verkehrsrecht abschaffen.'

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