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@grar.de Aktuell - 02.07.2004

DBV: Ackerbauverbot hat nichts mit Hochwasserschutz zu tun

Bauernverband zur Verabschiedung des ochwasserschutzgesetzes im Bundestag


Berlin (agrar.de) - Entgegen anders lautenden Äußerungen von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin wird das im Hochwasserschutzgesetz
enthaltene Ackerbauverbot vom Deutschen Bauernverband (DBV) weiter
abgelehnt.

Ein Ackerbauverbot hat nichts mit Hochwasserschutz zu tun, Erosion ist kein
Problem von Überschwemmungsgebieten, eventuelle Gefahren durch den Eintrag von
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sind nicht vorhanden. Daher ist ein
Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten fachlich nicht gerechtfertigt. Diese
Position des Deutschen Bauernverbandes wurde sowohl von den Sachverständigen im
Rahmen der Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages als auch vom
Bundesrat bekräftigt. Im Deutschen Bundestag wurde zwar durchaus
Veränderungsbereitschaft gezeigt, nach wie vor wird aber die Tatsache übersehen,
dass die befürchteten Schadwirkungen nicht vorhanden sind und damit die
fachliche Grundlage für derart harte ordnungsrechtliche Auflagen und Verbote
fehlt. Letztlich wird mit der Politik zunehm ender Auflagen und Verbote von
Bundesminister Trittin die Kooperationsbereitschaft der Landwirte für sinnvolle
Hochwasserschutzmaßnahmen aufs Spiel gesetzt, erklärt der DBV anlässlich der
Verabschiedung des Hochwasserschutzgesetzes im Deutschen Bundestag.

Anstatt lang gehegte Wünsche des Naturschutzes unter dem Deckmantel des
Hochwasserschutzes durchsetzen zu wollen, hatte der DBV sinnvolle
Hochwasserschutzmaßnahmen erwartet, wie etwa die Pflege von Deichen, die Anlage
von Hochwasserpoldern in Kooperation mit der Landwirtschaft oder die konsequente
Senkung des Flächenverbrauchs. Diese sind aber in dem von allen
Bundestagsfraktionen heftig kritisierten Gesetz nicht enthalten.

Der DBV appelliert nun an die Bundesländer, das Gesetz im Bundesrat aufgrund der
fehlenden Rechtfertigung des nach wie vor im Gesetz vorhandenen Ackerbauverbotes
sowie der vorgesehenen weitreichenden Bewirtschaftungseinschränkungen
abzulehnen. Mit hartem Ordnungsrecht und strikten Verboten sind zum einen
immense Vermögens- und Einkommensverluste für die Landwirte verbunden, zum
anderen werden freiwillige Maßnahmen und Fördermöglichkeiten über
Agrarumweltprogramme sowie die Nutzung der Flächenstilllegung an Gewässern
verhindert.

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