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@grar.de Aktuell - 01.07.2004

Ostendorff: Neues Vorsorgegesetz ist Meilenstein für den Hochwasserschutz


Berlin (agrar.de) - Zur heutigen Verabschiedung des Hochwasservorsorgegesetzes
erklären Winfried Hermann, umweltpolitischer Sprecher, und Friedrich
Ostendorff
, Obmann von Bündnis 90 / Die Grünen im Agrarausschuss:

'Die Verabschiedung des Hochwasservorsorgegesetzes durch die rot-grüne
Bundestagsmehrheit ist ein Meilenstein für den Hochwasserschutz in Deutschland
und die richtige gesetzliche Antwort auf die Hochwasserkatastrophe vom Sommer
2002.

Erstmals wird in allen Ländern einheitlich konsequente Vorsorge betrieben.
Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete müssen ausgewiesen
und in den Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen gekennzeichnet
werden. Dadurch werden die planenden Gemeinden und die bauwilligen
Bürger/Bürgerinnen frühzeitig über Hochwassergefahren informiert. In
festgesetzten Überschwemmungsgebieten dürfen zukünftig keine neuen Bau- und
Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. Lückenschluss ist nur noch mit
hochwasserangepasster Bauweise zulässig. Damit wird Schäden und Zerstörungen
vorgebeugt.

Die Länder werden verpflichtet, flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne
aufzustellen. Diese sind zwischen den Ländern sowie international abzustimmen.
Damit sollen für die Flüsse auch grenzüberschreitend Hochwasserschutzkonzepte
erstellt werden. So können etwa neue Retentionsräume geschaffen werden, in die
das Hochwasser ausweichen kann.

Auch die Landwirtschaft wird sich künftig (schon im eigenen Interesse) stärker
an den Gefahren des Hochwassers orientieren. Grünlandumbruch in
Überschwemmungsgebieten widerspricht schon heute der Definition der guten
fachlichen Praxis des Bundesnaturschutzgesetzes. Beim Ackerbau soll stärker auf
die Vermeidung von Bodenerosion und den Eintrag von Schadstoffen in Gewässer bei
Überflutungen geachtet werden. Dazu werden auch im Rahmen der Agrarreform (cross
compliance) insbesondere für die Hanglagen der Hochwasserentstehungsgebiete
entsprechende Förderregeln aufgestellt. In besonders erosionsgefährdeten
Abflussbereichen muss der Ackerbau bis 2012 eingestellt werden.

Während die rot-grüne Regierungsmehrheit mit dem Hochwasservorsorgegesetz eine
angemessene und ausgewogene Antwort auf die Herausforderungen und Gefahren gibt,
scheint die Opposition die verheerenden Hochwasser von 2002 und aus den 90er
Jahren bereits vergessen zu haben. Alle ihre Anträge und Beiträge im Deutschen
Bundestag und im Bundesrat zielen darauf, zuerst
Nutzungs- und Wirtschaftsinteressen zu schützen und nicht die Menschen vor dem
Hochwasser. Wir appellieren an CDU/CSU/FDP, im Bundesrat und in den
Bundesländern zu einer konstruktiven Politik zurückzukehren und im Interesse der
betroffenen Menschen die Hochwasservorsorge nicht weiter zu blockieren sondern
umzusetzen.'

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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