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@grar.de Aktuell - 30.06.2004

SPD: Interessenausgleich zwischen Hochwasserschutz und Landwirtschaft


Berlin (agrar.de) - Die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion,
Ulrike Mehl, und die zuständige Berichterstatterin Renate
Jäger
erklären:

'Der Umweltausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Änderungsanträge der
Koalitionsparteien zum Hochwasserschutzgesetz beschlossen.

Auf Betreiben der Koalitionsfraktion werden jetzt die Interessen der Landwirte
stärker berücksichtigt, ohne Abstriche beim Hochwasserschutz zu machen.

Die neue Regelung sieht vor, dass in bis zu 95 Prozent der
Überschwemmungsgebiete - wie bisher - der Ackerbau grundsätzlich zugelassen
bleibt. Nur in erosionsgefährdeten Bereichen, wie zum Beispiel Hängen, können
die Länder Bewirtschaftungsauflagen erteilen.

Das Ackerbauverbot beschränkt sich nunmehr ausschließlich auf erosionsgefährdete
Flächen im Abflussbereich und muss bis 2012 umgesetzt werden. Da bis 2015 auch
die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden muss und die neue europäische Reform
der Gemeinsamen Agrarpolitik greift, ist ausreichend Zeit gegeben, sich auf die
neuen Bedingungen umzustellen.

Soweit Landwirte durch die Einstellung des Ackerbaus in den Abflussbereichen
unzumutbar hart getroffen sind, regeln die Länder Ausgleichszahlungen.

Die neue Regelung ist ein ausgewogener Kompromiss, der einerseits den Schutz der
Gewässer vor Schadstoffeinträgen gewährleistet und andererseits den berechtigten
Anliegen der Landwirtschaft gerecht.'

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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