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@grar.de Aktuell - 29.06.2004

Globales Abkommen über pflanzengenetische Ressourcen in Kraft getreten


Rom (agrar.de) - Das internationale Abkommen über Pflanzengenetische
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
ist heute in Kraft getreten. Dies
hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO) heute mitgeteilt. Bislang haben 55 Staaten den Vertrag
ratifiziert.

Das rechtlich bindende Abkommen dient der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung
pflanzengenetischer Ressourcen, die für die Ernährung der Weltbevölkerung
unentbehrlich sind, so die FAO. Ausserdem sollen Entwicklungsländer
gleichberechtigt an den Chancen, die aus der Nutzung pflanzengenetischen
Materials entstehen, teilhaben können.

Genetische Vielfalt wird benötigt, um auf zukünftige Herausforderungen wie
Klimawandel, Schädlinge und Pflanzenkrankheiten reagieren zu können.

'Das Abkommen markiert den Beginn einer neuen Ära,' sagte FAO-Generaldirektor
Jacques Diouf. 'Die Menschheit muss den Genpool schützen und weiterentwickeln,
der für die Landwirtschaft unbedingt benötigt wird. Das Abkommen bietet den
Unterzeichnerstaaten, Bauern und Pflanzenzüchtern ein multilaterals System, das
den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen von 35 Nahrungs- und 29
Tierfutterpflanzen regelt.'

Die biologische Vielfalt ist zunehmend durch die Modernisierung der
Landwirtschaft, das Bevölkerungswachstum und die veränderten
Ernährungsgewohnheiten bedroht, was zu Generosion und genetischer
Gleichförmigkeit führt, so die FAO.

Von den bekannten mehr als 10.000 essbaren Pflanzen werden nur rund 150 für die
menschliche Nahrung verwendet. Reis, Weizen, Mais und Kartoffeln decken allein
rund 60 Prozent des Nahrungsbedarfs ab. Die FAO schätzt, dass seit Anfang des
letzten Jahrhunderts rund drei Viertel der genetischen Vielfalt
landwirtschaftlich genutzter Pflanzen verloren gegangen sind.

Genetische Gleichförmigkeit macht Pflanzen anfälliger für Schädlinge. Zu welchen
Folgen dies führen kann, zeigt das Beispiel der Banane. Die derzeit größte
Bedrohung für den kommerziellen Bananenanbau ist eine Blattfleckenkrankheit, der
inzwischen weltweit verbreitete «Schwarze Sigatoka-Pilz». Er kann die Ernte um
ein Drittel bis zur Hälfte reduzieren. Die fünf wichtigsten kommerziellen
Bananensorten stammen nur von einer Sorte ab.

Der Zugang von Bauern, Pflanzenzüchtern und Forschern zu pflanzengenetischen
Ressourcen wird durch das Abkommen in Zukunft wesentlich vereinfacht. Um
Zuchtmaterial aus verschiedenen Ländern zu erhalten, müssen Pflanzenzüchter und
Wissenschaftler in Zukunft keine teuren bilateralen Verträge mehr schliessen;
ein grösseres Reservoir an pflanzengenetischem Material ist damit leichter
zugänglich. Wird das genetische Pflanzenmaterial in vermarkteten Produkten
verwendet, soll ein Teil der Einnahmen in einen Fonds zur Unterstützung des
Abkommens fliessen.

Durch einen besseren Austausch von Informationen und den Transfer von
Technologien sollen die Entwicklungsländer dabei unterstützt werden, eigene
Kapazitäten im Bereich pflanzengenetischer Ressourcen aufzubauen.

Erstmals wird mit dem Abkommen auch der Züchtungsbeitrag von Bauern vor allem
aus Entwicklungsländern anerkannt und ihnen eine gleichberechtige Teilhabe an
den Vorteilen der Nutzung pflanzengenetischen Materials zugestanden.

Die weltweit wichtigsten Genbanken mit rund 600 000 Mustern werden in das
multilaterale System des Internationalen Abkommens eingegliedert und stehen
damit allen Unterzeichnerstaaten zur Verfügung.

Links zum Thema Landwirtschaft international.

 


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