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@grar.de Aktuell - 24.06.2004

FFH in Bayern: Entscheidende Phase beginnt

Im Dialogverfahren zu FFH können Landwirte zu Nachmeldevorschlägen Stellung nehmen


München (agrar.de) – In Sachen Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und
Vogelschutzrichtlinie beginnt die entscheidende Phase: Ab morgen (25. Juni)
können Landwirte im Dialogverfahren bis 6. August 2004 zu den
Nachmeldevorschlägen Stellung nehmen.

'Das Dialogverfahren ist eingerichtet worden, um den Eigentümern die Gelegenheit
zu geben, auf notwendige Gebietsänderungen hinweisen zu können. Von daher
erwartet der Bayerische Bauernverband (BBV) deutliche Nachbesserungen',
sagte der Stellvertretende Generalsekretär des BBV, Georg Wimmer. Der BBV hält
es für absolut notwendig, dass für die Auswertung der eingegangenen Bedenken
genügend Zeit eingeräumt wird.

'Geblieben ist seit der letzten Gebietsmeldung im Jahr 2000 zwar die Bezeichnung
'Dialogverfahren', dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nun
völlig andere Spielregeln gelten', betonte Wimmer.

Nur noch naturschutzfachliche Gründe, so der Europäische Gerichtshof, seien für
die Meldung von Flächen ausschlaggebend. Ob die nun vorgeschlagenen Flächen für
eine tragfähige Weiterentwicklung der bäuerlichen Unternehmen, der Kommunen, des
Gewerbes, der Industrie, des Handwerks, und des gesamten ländlichen Raumes
benötigt werden, spiele für die EU-Kommission offensichtlich keine Rolle.

'Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Umsetzung der FFH- und der
Vogelschutzrichtlinie die ökologischen Kriterien höher als alle anderen Belange
gewichtet werden', äußerte Wimmer seinen Unmut über die Brüsseler Vorgaben. Denn
auf lange Sicht könne Ökologie nur gelingen, wenn gleichberechtigt die
ökonomischen und sozialen Ziele berücksichtigt werden. Dafür stehe auch der
Gedanke der Nachhaltigkeit.

Der BBV warnt davor, von vornherein die Gebietsvorschläge als unabänderlich
hinzunehmen. Er empfiehlt allen Betroffenen dringend, näher hinzusehen. Es sei
ratsam, bei den Naturschutzbehörden nachzuhaken, mit welchen Datengrundlagen,
z.B. Ergebnisse der Arten- und Biotopkartierung, die Meldung der jeweiligen
Fläche begründet wird, und wie die Gebietsabgrenzungen zustande gekommen sind.
In einer Reihe von Fällen habe sich bereits gezeigt, dass die Zweifel des
Berufsstandes berechtigt gewesen sind.

Die Geschäftsstellen des Bayerischen Bauernverbandes stehen den Mitgliedern mit
Rat und Tat zur Seite.

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