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@grar.de Aktuell - 22.06.2004

NABU kritisiert Merkels Blockadehaltung bei EU-Schutzgebieten


Bonn (agrar.de) - Der Naturschutzbund NABU hat die laut SPIEGEL von
CDU-Chefin Angela Merkel an die unionsgeführten Bundesländer ausgesprochene
Empfehlung, die europarechtlich verpflichtende Meldung von Schutzgebieten für
das Netz 'Natura 2000' zu boykottieren, scharf kritisiert. NABU-Präsident Olaf
Tschimpke monierte den erneuten Versuch Merkels, den Schutz der biologischen
Vielfalt in Europa zu hintertreiben: 'Schon als Bundesumweltministerin ist
Merkel ihrer Verpflichtung, die Bundesländer zur Umsetzung der Richtlinie in
deutsches Recht zu bewegen, nicht nachgekommen.' Dies habe wesentlich dazu
beigetragen, dass sich die Meldung von Schutzgebieten durch die Länder, die
eigentlich 1995 hätte abgeschlossen sein sollen, bis heute verzögert hat.

Noch im Januar dieses Jahres hätten sich die Bundesländer auf einem Treffen mit
dem Bundesumweltministerium und der Europäischen Kommission verpflichtet, bis
spätestens Frühjahr 2005 die unstrittigen Meldedefizite Deutschlands für
Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie zu beheben. Nur
aufgrund dieser Zusagen habe die Europäische Kommission ein bereits anhängiges
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ruhen lassen. 'Mit dem Aufruf zum
Rechtsbruch schadet Angela Merkel der Natur, gefährdet Planungs- und
Investitionssicherheit und riskiert hohe Geldstrafen für Bund und Länder', so
der NABU-Präsident.

Da Deutschland bereits im September 2001 wegen der unzureichenden Meldung von
Schutzgebieten vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wurde, drohe bei
nochmaliger Verurteilung gemäß den Spielregeln des Maastrichter Vertrages ein
Bußgeld von bis zu 790.000 Euro pro Tag, rückwirkend zu zahlen ab dem Tag des
ersten Urteils. Würden die Länder Merkels Blockadepolitik aufgreifen und der
Europäische Gerichtshof Deutschland etwa im Herbst 2004 erneut verurteilen, so
fielen für drei Jahre Bußgelder von insgesamt etwa einer Milliarde Euro an. 'Die
Länder wären besser beraten, diese Gelder für Ausgleichzahlungen an Landwirte
und Waldbesitzer zu verwenden, die in 'Natura 2000'-Gebieten Auflagen zum Schutz
von Tieren und Pflanzen haben, die über die Standards der 'guten fachlichen
Praxis' hinaus gehen', sagte Tschimpke.

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