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@grar.de Aktuell - 18.06.2004

DBV: Kritik am Gentechnikgesetz

Keinem Landwirt ist GVO-Anbau zu empfehlen


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die
Entscheidung des Bundestages, das Gentechnikgesetz in zweiter und dritter Lesung
mit den Stimmen der Koalition zu verabschieden, kritisiert. Die Sicherung der
Koexistenz, also das Nebeneinander mit und ohne gentechnisch veränderte
Pflanzen, sei nicht erreicht worden. Der DBV bedauert auch, dass es zu einem in
der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema keine Lösungen auf breiter
politischer und gesellschaftlicher Basis gegeben hat. Vielmehr habe sich die
Bundesregierung aus parteipolitischen Gründen dazu entschieden, das
Gentechnikgesetz so zu verändern, dass es durch den Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig ist.

Wissenschaftler gehen sogar so weit, dass das Gesetz de facto den Ausstieg aus
der Nutzung der Grünen Gentechnik in Deutschland bedeuten wird. Denn durch die
im Gesetzentwurf geregelte verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische
Gefährdungshaftung für Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen,
entsteht für die Bauernfamilien ein so hohes wirtschaftliches Risiko, dass
selbst Versicherungen dies zum gegenwärtigen Stand wegen Unkalkulierbarkeit
nicht versichern.

Der DBV muss deshalb jeden Landwirt von einem Anbau mit gentechnisch veränderten
Pflanzen abraten. Besser wäre es gewesen, wenn der Bundestag als Alternative
eine klassische verschuldensabhängige Haftungsregelung ergänzt um eine
Fondslösung verabschiedet hätte, wie dies auch der Bundesrat gefordert hat.

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