Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 18.06.2004

Greenpeace zum Gentechnikgesetz


Hamburg (agrar.de) - Die heutige Verabschiedung des Gentechnikgesetzes durch den
Deutschen Bundestag kommentiert Henning Strodthoff, Gentechnikexperte von
Greenpeace:

'Das neue Gentechnikgesetz bedeutet: Transparenz vom Acker bis zum
Supermarktregal. Die von Rot-Grün durchgesetzte Novelle ist ein wichtiger Sieg
für den Schutz der Verbraucher, der Umwelt und der Bauern, die ohne Gentechnik
produzieren wollen.

Greenpeace begrüßt ausdrücklich die Offenlegung der Gen-Flächen. Durch das
Standortregister können sich Betroffene besser schützen. Auch alle Schäden durch
Gen- Verunreinigungen sollen zukünftig geltend gemacht werden können. Besonders
wichtig ist, dass Steuergelder nicht zum Ausgleich der Schäden verwendet werden.
Der Bauernverband und die konservativ-liberale Opposition sind mit ihren
Fondskonzepten gescheitert.

Greenpeace fordert die Gentechnik-Befürworter in Bund und Ländern auf, ihre
verbraucherfeindliche Politik aufzugeben. Das Gesetz muss umgehend angewandt
werden, beispielsweise um die aktuelle Geheimniskrämerei um Gen-Mais in
Deutschland zu beenden.

Falsch ist unserer Meinung nach aber die Beschneidung der Kompetenzen des
Bundesamtes für Naturschutz (BfN): Greenpeace fordert, dass die Umweltbehörde
bei experimentellen Freisetzungen weiterhin ein Vetorecht behält.'

Anmerkungen:
In der zweiten und dritten Lesung wurden heute in zentralen Fragen
Verbesserungen am Gesetz beschlossen:

- Alle Anbauflächen mit Gen-Pflanzen sollen mit der exakten Ortsangabe in einem
Bundesregister veröffentlicht werden.

- Alle Schäden durch Gen-Verunreinigungen konventioneller oder ökologischer
Produkte sollen entschädigt werden können, im Grundsatz gilt dies auch bei
Verunreinigungen unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9 Prozent.

- Ökologisch sensible Gebiete sollen besser als ursprünglich geplant geschützt
werden. Dies soll durch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
sichergestellt werden.

- Abbruchkriterien für experimentelle Freisetzungen und Gen-Anbau sind in der
vorgesehenen Begründung des Gesetzes konkretisiert worden.

- Die Bundesregierung wird im Gesetz nur Grundregeln zum Schutz der
gentechnikfreien Landwirtschaft als 'gute fachliche Praxis' beschließen. Für die
Details sollen die Gen-Firmen selbst verantwortlich sein.

Links zum Thema Biotechnologie.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de