Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 18.06.2004

Bioland begrüßt Entscheidung des Bundestages zum Gentechnikgesetz

Verband: Meilenstein für Verbraucherschutz und Landwirtschaft


Mainz (agrar.de) - Der Anbauverband Bioland begrüßt die heute im
Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Gentechnikgesetzes. 'Mit den
Regelungen des Gentechnikgesetzes sind, leider gegen den Widerstand der
CDU/CSU-Fraktion, die Mindestvoraussetzungen für den Erhalt einer
Lebensmittelerzeugung ohne Gentechnik geschaffen worden', freut sich Thomas
Dosch, Bioland Bundesvorsitzender.

Der Gesetzentwurf erfüllt wesentliche Forderungen der Mehrheit der Landwirte und
der Verbraucher, die weiterhin ohne Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
Lebensmittel erzeugen wollen und begrenzt die Gefahren eines schleichenden
Eintrags von GVO in Biobetriebe und gentechnikfreie konventionelle Betriebe.
Bundesministerin Renate Künast löst damit, so Thomas Dosch, ihr Versprechen für
Regelungen ein, die ein Nebeneinander aller Anbauformen gewährleisten sollen.

Sowohl Landwirte, die Gentechnik nicht anwenden, als auch Landwirte, die
zukünftig gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen, sind nun
haftungsrechtlich geschützt. Transparenzregelungen erlauben es den Betrieben,
sich einvernehmlich zu verständigen und zu ko-existieren. Zudem sichern die
gesetzlichen Regelungen Arbeitsplätze in Landwirtschaft und
Lebensmittelindustrie in Deutschland. Dosch fordert die unionsregierten
Bundesländer auf, ihren Widerstand gegen die neuen Regelungen des
Gentechnikgesetzes aufzugeben und so ein echtes Nebeneinander aller Anbauformen
in Deutschland zu ermöglichen.

Nach dem neuen Gesetz müssen Gentechnikanwender gesamtschuldnerisch für
GVO-Verunreinigungen in gentechnikfreien Betrieben und deren Produkte aufkommen.
Wirtschaftliche Schäden, die Biobetrieben mit der Anwendung der Gentechnik durch
Einträge von GVO entstehen können, können auf dem Klageweg geltend gemacht
werden, auch wenn die Verunreinigungen unterhalb des Schwellenwertes von 0,9
Prozent liegen.

Hersteller von GVO-Pflanzen sind verpflichtet, für ihre Produkte einzuhaltende
Anbaumaßnahmen festzulegen, um GVO-Verunreinigungen auszuschließen. Diese müssen
als Beipackzettel den GVO-Saatgut beigefügt werden. Damit sind auch
Gentechnikanwender weitgehend rechtlich geschützt. Halten sie sich an die
Vorgaben, sollte es zu keinen Schadensfällen kommen. Kommt es trotz Einhaltung
der Anbaumaßnahmen zu Schadensfällen, so besteht für sie die Möglichkeit,
Hersteller von GVO-Pflanzen in Regress zu nehmen.

Ein öffentlich zugängliches Bundesregister sorgt zudem für die notwendige
Transparenz. Hier sollen die grundstücksgenauen GVO-Flächen angezeigt werden.
Damit können Nachbarbetriebe im gegenseitigen Einvernehmen aufeinander Rücksicht
nehmen und zusätzliche Vorsorgemaßnahmen ergreifen.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Verbände.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de