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@grar.de Aktuell - 17.06.2004

DBV: Aufsplittung des Gentechnikgesetzes gefährdet gesellschaftliche Akzeptanz

Verband fordert Koexistenzregelungen im Einvernehmen mit Bundesländern


Berlin (agrar.de) - Mit der gestrigen Erklärung von
Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast, den Entwurf des
Gentechnikgesetzes in einen zustimmungspflichtigen und einen
nicht-zustimmungspflichtigen Teil aufzusplitten, werden die wichtigen
praktischen Fragen der Koexistenz ausgeklammert. Das Durchpeitschen des
Gentechnikgesetzes mit den Mehrheiten der Regierungskoalition im Parlament
verhindert Lösungen auf breiter politischer und gesellschaftlicher Basis auch
über die ernsthaft und nachvollziehbar vorgetragenen Bedenken des Bundesrates
hinweg. In der Anhörung im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft in dieser Woche wurde von allen Beteiligten ein erheblicher
Änderungsbedarf eingefordert.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) appelliert deshalb nachhaltig an die
Regierungskoalition diesen von der Bundesministerin eingeschlagenen Weg nicht zu
folgen. Für den Bauernverband ist die Sicherung der Koexistenz, also das
Nebeneinander des Anbaus mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, das
zentrale Anliegen. Wer in der deutschen Landwirtschaft auf die Verwendung von
gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten wolle, müsse ebenso eine dauerhafte
Perspektive erhalten wie diejenigen, die gentechnisch veränderte Pflanzen
anbauen wollten. Alle Seiten der Koexistenz bedürfen einer breiten
gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz und dürfen nicht auf eine Einbahnstraße für
eine bestimmte Form des Anbaus gelenkt werden.

Die im Gesetzentwurf geregelte verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische
Gefähr¬dungshaftung für GVO-anbauende Landwirte begründet Risiken für
Bauernfamilien, die nicht kalkulierbar und nach gegenwärtigem Stand nicht
versicherbar sind. Bliebe es dabei, müsste der Berufsstand in seiner
Verantwortung jedem Landwirt generell vom Anbau mit gentechnisch veränderten
Pflanzen abraten. Der DBV hat stets als Alternative eine klassische
verschuldensabhängige Haftungsregelung ergänzt um eine Fondslösung vorgeschlagen
- auch in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Bundesrates. Dieser
Lösungsansatz wurde in der Anhörung auch von unabhängigen Sachverständigen aus
der Wissenschaft als gangbarer Weg bestätigt. Durch diese Haftungsregelung
würden die GVO-anbauenden Landwirte bei fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verstößen gegen die gute fachliche Praxis für Schäden bei benachbarten
Landwirten haften. Über die Fondslösung würden aber auch die Landwirte
geschützt, die keine gentechnisch ver änderten Pflanzen anbauen, da
unkomplizierter Schadensausgleich gesichert wäre. Der DBV hat immer wieder
betont, dass vorrangig die am GVO-Anbau unmittelbar wirtschaftlich
interessierten Kreise – auch die Pflanzenzüchter - zur Finanzierung einer
derartigen Fondslösung - herangezogen werden müssen. Das Gentechnikgesetz in
Dänemark und auch die Diskussionen in den Niederlanden und Großbritannien zeigen
nachhaltig, dass diese ausgewogene Koexistenzregelung ein praktikabler
Lösungsweg ist.

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