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@grar.de Aktuell - 16.06.2004

Gesetz zur Neuordung des Gentechnikrechts in veränderter Form beschlossen


Berlin (agrar.de) - Der Verbraucherschutzausschuss hat am Mittwochvormittag die
Novelle der Bundesregierung zur Neuordnung des Gentechnikrechts (15/3088) in
veränderter Form beschlossen. Das berichtet der Pressedienst des
Bundestages
.

Änderungsbedarf am Gesetzesvorhaben ergab sich nach den Worten der SPD aus einer
dazu am 14. Juni veranstalteten Anhörung. So habe man insbesondere bei der
Einrichtung von Standortregistern, bei der guten fachlichen Praxis sowie den
Haftungsregelungen Korrekturen oder Klarstellungen vorgenommen.

Die SPD verwies in der abschließenden Beratung darauf, dass die Änderungen
insbesondere organisatorische Details des Gesetzesvorhabens beträfen und ihr an
einem "Beschleunigungseffekt" gelegen sei. So bedürften die vorgenommenen
Klarstellungen nicht der Zustimmung durch den Bundesrat, wenngleich zahlreiche
Anregungen der Länderkammer in den Gesetzestext aufgenommen worden seien.

Auf Ablehnung stießen drei Anträge der FDP zur grünen Gentechnik (15/1825,
15/2352 und 15/2979) sowie ein Antrag der CDU/CSU (15/2822). Zustimmung
erhielten die Gentechniknovelle und ein Entschließungsantrag dazu von
Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen.

Die Opposition hatte vor der Abstimmung den Sitzungssaal verlassen. Die
Gesetzesinitiative bezieht sich auf die so genannte EU-Freisetzungsrichtlinie.
Mitgliedstaaten bietet diese den Angaben zufolge die Möglichkeit, Maßnahmen
gegen das 'unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen
(GVO) in anderen Produkten' zu ergreifen.

In ihrem Entschließungsantrag sprechen sich die Koalitionsfraktionen dafür aus,
dass bei der Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip verfahren werden soll.
Außerdem soll die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für EU-weit
verbindliche Haftungs- und Koexistenzregelungen einsetzen und dafür, dass
Tierprodukte in die Kennzeichnungsvorschriften aufgenommen werden, sofern die
Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.

Bei der Einrichtung von Standortregistern hat sich die Koalition zudem im
veränderten Gesetzestext auf eine Bundesbehörde festgelegt. Der Bundesbehörde
müssen nach In-Kraft-Treten des Gesetzes genehmigte Freisetzungen von GVOs vom
Betreiber frühestens zwei Wochen, spätestens aber drei Werktage vor der
Freisetzung gemeldet werden, die dann in einem Bundesregister zu erfassen seien.
Auch der Anbau von GVOs ist ihr frühestens neun Monate, spätestens aber drei
Monate vorher zu melden. Ferner soll die zuständige Behörde aus dem nicht
allgemein zugänglichen Teil des Registers Auskunft auch über die
personenbezogenen Daten erteilen, allerdings sei dies an den Nachweis für ein
berechtigtes Interesse gebunden.

Entscheidungen über Freisetzungen sollen nach dem geänderten Gesetzestext im
Benehmen statt im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem
Robert-Koch-Institut sowie dem Bundesinstitut für Risikobewertung getroffen
werden. Damit erhoffe man sich eine Verfahrensbeschleunigung, so die Erläuterung
der SPD.

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