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@grar.de Aktuell - 16.06.2004

BBV: Dringender Handlungsbedarf

Vermittlungsausschuss 'Agrarreform' muss enorme Schwächen des Gesetzentwurfes beseitigen


München (agrar.de) - In diesen Tagen treten die Beratungen des
Vermittlungsausschusses zur Umsetzung der Agrarreform in Deutschland in die
entscheidende Phase ein. 'Auch wenn sich mittlerweile einzelne Korrekturen
abzeichnen, besteht nach wie vor noch dringender Handlungsbedarf, um die
vielfältigen Anforderungen für bäuerliche Unternehmerfamilien tatsächlich zu
berücksichtigen', sagt Hans Müller, Generalsekretär des Bayerischen
Bauernverbandes (BBV).

Der Bauernverband fordere weiterhin, die enormen Schwächen des Gesetzentwurfes
insbesondere bei der Betriebsprämiengestaltung und bei Cross Compliance zu
beseitigen. Nach dem Gesetzentwurf würden Milcherzeuger und spezialisierte
Rindfleischerzeuger durch den so genannten Gleitflug erhebliche Nachteile
erleiden. Vorgesehen sei damit, die betriebsindividuellen Ausgleichszahlungen
bereits ab 2007 schrittweise abzubauen. Gerade bayerische Ackerbaubetriebe und
Schweinehalter müssten beim Einstieg in die Entkopplung im Jahr 2005 abrupte
Brüche verkraften. Der Bauernverband habe dagegen vor Wochen mit einem
konstanten Kombimodell einen Vorschlag unterbreitet, der für die Betriebe
verlässliche Ausgleichszahlungen über acht Jahre hinweg schaffe.

Auch verlange der Bayerische Bauernverband, eine einfache Wiederverwendung der
Modulationsmittel insbesondere für Milchbetriebe. Diese effektive Hilfestellung
für leistungsfähige Milchbetriebe sei vor allem angesichts der anhaltenden,
enormen Probleme am Milchmarkt und des andauernden Preisdrucks der Discounter
jetzt in den Beratungen des Vermittlungsausschusses bereits festzulegen.
'Aussagen, für gerechtere Erzeugerpreise zu sorgen, blieben bislang nur
Lippenbekenntnisse. Nun muss die Politik anfangen, Nägel mit Köpfen zu machen',
fordert Generalsekretär Müller. 'Auch im laufenden Vermittlungsverfahren müssen
deshalb alle Möglichkeiten seitens aller Beteiligten aus dem Bundesrat und dem
Deutschen Bundestag genutzt werden.' Hierzu zähle auch die Diskussion über die
Umsetzung von Cross Compliance. Der Vermittlungsausschuss müsse insbesondere die
1:1 Umsetzung der EU-Bestimmungen, keine nationalen Verschärfungen und die
EU-rechtlich möglichen Spielräume beim Grünlanderhaltungsgebot sicherstellen.
Die vorgesehene Einvernehmensregelung müsse nach wie vor herausgenommen werden.
Überlegungen für ein flächendeckendes Flurstückskataster passten nicht mit dem
grundsätzlichen Ziel von Bund und Ländern zusammen, die Reglementierung
begrenzen und Bürokratie abbauen zu wollen.

Auch bäuerliche Unternehmerfamilien seien – wie die Gesamtwirtschaft
Deutschlands insgesamt – auf wirtschaftsfreundlichere Rahmenbedingungen
angewiesen, um Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze im ländlichen Raum für die
Zukunft zu sichern.

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