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@grar.de Aktuell - 16.06.2004

Regierung: Gentechnikgesetz in wesentlichen Punkten nachgebessert


Berlin (agrar.de) - Anlässlich der Fraktionsbeschlüsse der Koalitionsparteien
und der heutigen Abstimmung zum Gentechnik-Gesetz im Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erklären Ulrike Höfken,
verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis90 /
Die Grünen, und Waltraud Wolff, stellvertretende Sprecherin der AG
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion:

'Das Gesetz ist in der jetzt vorliegenden Form ein großer Erfolg. Durch die
zustimmungsfreie Formulierung der wesentlichen Punkte des Gentechnik-Gesetzes
haben wir Pflöcke eingerammt, die für einen wirklichen Schutz der
gentechnikfreien Produktion unerlässlich sind.

Mit der Unionsmehrheit im Bundesrat wäre das nicht möglich gewesen. In über
einhundert Anträgen forderte sie unter anderem die Streichung der
Anbauvorschriften für Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen,
die Aufweichung der Haftungsregelung und öffentlich finanzierte Haftungsfonds
für Gentechnikrisiken. Die Diskussionen um den Erprobungsanbau in sieben
Bundesländern und die Geheimhaltung von Flächen mit gentechnisch veränderten
Pflanzen haben jedoch deutlich gemacht, wie wichtig eine zügige Umsetzung eines
transparenten Standortregisters und eine umfassende Haftungsregelung im
Gentechnik-Gesetz für den Schutz gentechnikfreier Lebensmittelproduktion sind.

Darüber hinaus haben wir wesentliche Nachbesserungen im Gesetz verankern können:

- ein öffentliches flurgenaues Standortregister des Bundes bei Einhaltung des
Datenschutzes;
- verbesserte Haftungsregelungen bei wirtschaftlichen Schäden;
- klare Anbauregeln einer guten fachlichen Praxis;
- mehr Schutz für ökologisch sensible Gebiete;
- die Saatgutproduzenten werden stärker in die Pflicht genommen, zum einen durch
Informationspflichten, zum anderen empfiehlt der Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft den Landwirten, sich bei ihren
Lieferanten haftungsmäßig auch im Hinblick auf Koexistenzrisiken freistellen zu
lassen.

Damit sorgen wir dafür, dass bei der Anwendung der Gentechnik in Anbau und
Lebensmittelproduktion größtmögliche Sicherheit herrscht. Und wir schützen auch
künftig die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion.

Das Gesetz wird am Freitag im Bundestag in Zweiter/Dritter Lesung
verabschiedet.'

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