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@grar.de Aktuell - 09.06.2004

Niedersachsen: Auf manchen Höfen hat mehr als eine Familie das Sagen


Hannover (agrar.de) - Gemeinhin gelten bäuerliche Unternehmer als Einzelkämpfer.
Ein Blick auf die Rechtsform der landwirtschaftlichen Unternehmen in
Niedersachsen belegt jedoch, dass auf jedem siebten bis achten Betrieb eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Besitzer angegeben wird.

Nach Umfragen des Landvolk-Pressedienstes ist dies nach den
Einzelunternehmen die weitaus am häufigsten gewählte Rechtsform. 2.399 Höfe
dieser Rechtsform ermittelte das Landesamt für Statistik im Jahr 2003. Für die
Kommanditgesellschaft entschieden sich 74 Unternehmen und 63 für die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dagegen bleibt die dominierende
Betriebsform weiterhin der Einzelbetrieb, der zumeist in der Hand einer
bäuerlichen Familie ist. 52.371 Einzelunternehmen in einer Größenordnung ab zwei
Hektar gab es 2003 im Agrarland Niedersachsen, die Gesamtzahl der Betriebe mit
mehr als zwei Hektar betrug 55.132. Die Personengesellschaften bewirtschaften
aber mit durchschnittlich 107 Hektar deutlich mehr Fläche als die
Einzelunternehmen mit 44,3 Hektar.

Für Personengesellschaften entscheiden sich viele Landwirte zur Vorbereitung der
Erbfolge, wenn der Hoferbe bereits in die unternehmerische Verantwortung
einbezogen werden soll. Solche Formen der Kooperation werden aber auch von
Landwirten eingegangen, um die mitunter kaum zu bewältigende Arbeit auf den
Betrieben besser zu verteilen.

Links zum Thema Verbände,
Links zum Bundesland Niedersachsen.

 


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