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@grar.de Aktuell - 09.06.2004

DBV: Hochwasserschutzgesetz geht am Ziel vorbei

Ackerbauverbot bedeutet kalte Enteignung und Berufsverbot


Berlin (agrar.de) - Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV)
hat auf seiner heutigen Sitzung in Bonn den Deutschen Bundestag aufgefordert,
das geplante Ackerbauverbot im Gesetz für einen vorbeugenden Hochwasserschutz
ersatzlos zu streichen. Ein Ackerbauverbot, das wissenschaftlich betrachtet
nichts mit Hochwasserschutz zu tun habe, komme einer kalten Enteignung gleich
und bedeute quasi ein Berufsverbot. Nach Schätzungen des DBV wird das von
Bundesumweltministerin Jürgen Trittin vorgelegte Gesetz die Landwirtschaft auf
über 900.000 Hektar Ackerflächen gefährden. Das geplante Verbot der
ackerbaulichen Nutzung in Überschwemmungsgebieten wird Vermögens- und
Ertragsverluste von annähernd 4 Milliarden Euro zur Folge haben.

Auch die zur Rechtfertigung angeführte Vermeidung von Erosion und von
Schadstoffeinträgen entbehrt der fachlichen Grundlage. Maßnahmen des Erosions-
und des Bodenschutzes lassen sich wirkungsvoll zum Beispiel über
Agrarumweltprogramme umsetzen, die nicht im Hochwasserschutzgesetz aufgeführt
sind. Auch der Bundesrat hat das von der Bundesregierung im Gesetz
vorgeschlagene Ackerbauverbotsgesetz kritisiert und abgelehnt. Es scheint, als
ob Minister Trittin eine Zweckentfremdung des Hochwasserschutzgesetzes zur
Erfüllung lang gehegter Wünsche des Naturschutzes plant. Der Deutsche
Bauernverband setzt nunmehr darauf, dass der Bundestag das sachgerechte Votum
des Bundesrates unterstützt, nachdem über alle Fraktionen des Bundestages hinweg
bereits heftigste Kritik an dem vorgesehenen Ackerbauverbot geübt wurde. Das
geplante Berufsverbot für Landwirte an Gewässern muss gestoppt werden, fordert
der DBV.

Das DBV-Präsidium betont ausdrücklich, dass eine Strategie für einen aktiven und
vorbeugenden Hochwasserschutz angesichts der Elbe-Flutkatastrophe 2002 dringend
erforderlich ist. Die deutschen Landwirte werden sich aktiv in einen
verbesserten Hochwasserschutz einbringen. Der DBV unterstützt auch das im
Gesetzentwurf vorgesehene Verbot der Ausdehnung der Bebauung in
Überschwemmungsgebieten, sofern die Weiterentwicklung der vorhandenen
landwirtschaftlichen Betriebe sichergestellt ist. Es fehlen in dem Gesetzentwurf
jedoch wichtige Maßnahmen für einen effektiven Hochwasserschutz. So wird etwa
die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Hochwasserschutzanlagen,
insbesondere Deichen gänzlich in den Hintergrund gedrängt. Zudem fehlen derzeit
entscheidende Schritte zur Senkung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und
Verkehr. Der DBV fordert, für jeden versiegelten Quadratmeter ein Quadratmeter
zu entsiegeln. Zur Abschwächung von Hochwasserereignissen ist es zudem sinnvoll,
Hochwasserpolder mit geregeltem Zu- und Abfluss als effektives Mittel zur
Kappung von Hochwasserspitzen anzulegen. Die ackerbauliche Nutzungsfähigkeit der
Polder muss dabei weiterhin uneingeschränkt möglich bleiben. Im Flutungsfall
muss zudem der gesamte wirtschaftliche Schaden vom Ertragsverlust bis hin zu
etwaigen Vermarktungsproblemen von Produkten aus Polderflächen ausgeglichen und
entschädigt werden.

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