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@grar.de Aktuell - 08.06.2004

DBV zum Gentechnikgesetz: Koexistenz aller Anbauformen muss gesichert werden

Verband fordert ausgewogene Haftungsregelung


Berlin (agrar.de) - Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV)
hat Bundesregierung und die Bundesländer eindringlich aufgefordert, den Anbau
gentechnisch veränderten Pflanzen so zu regeln, dass der Anbau mit und ohne
Verwendung von Gentechnik in Deutschland nicht gefährdet wird. Bei dieser
Koexistenz der Anbauformen wird keine Form der Landbewirtschaftung verhindert
oder von vornherein unmöglich gemacht. Zu einer solchen Koexistenz gehören nach
Auffassung des DBV aufeinander abgestimmte Vorgaben zur guten fachlichen Praxis
des Anbaus mit gentechnisch veränderten Pflanzen ebenso wie eine ausgewogene
Haftungsregelung für Schäden durch unerwünschte Vermischungen bei gentechnisch
verändertem Anbau. Nur damit wird die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte
erhalten bleiben.

Das DBV-Präsidium machte deutlich, dass außer der Klärung der Koexistenz und der
Haftungsfrage sich die deutsche Landwirtschaft auch die Option der Nutzung der
Gentechnik offen halten müsse. Die Bundesregierung stehe in der Verantwortung,
die Voraussetzungen der Koexistenz in Deutschland zu schaffen, da sie die
Freisetzungsrichtlinie mit der Novellierung des Gentechnikgesetzes in nationales
Recht umsetzen muss. Dazu gehöre auch die Einrichtung eines für die Landwirte
zugänglichen Anbauregisters.

Die geforderte Koexistenz wird mit der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung
einer verschuldensunabhängigen gesamtschuldnerischen Gefährdungshaftung bei
Schäden durch Verunreinigungen nicht gewährleistet, kritisierte der DBV. Nur
eine verschuldensabhängige Haftungsregelung, also eine Haftung sichere die
Koexistenz bei einem Verstoß gegen die gute fachliche Praxis.

Sollten trotz Einhaltung aller Vorsorgepflichten Schäden auf Feldern mit
ökologischem oder konventionellem Anbau ohne Gentechnik entstehen, ist durch
einen Haftungsfonds zu entschädigen, fordert der DBV. Für dessen Finanzierung
sind in erster Linie die Pflanzenzüchter heranzuziehen, die große Verantwortung
für die Entwicklung, Zulassung und Risikoabschätzung der gentechnisch
veränderten Pflanzen, einschließlich erforderlicher Vorsorgepflichten zur
Vorbeugung von Einträgen in benachbarte Kulturen tragen. Nach Überzeugung des
DBV steht aber auch der Staat in der Verantwortung, diesen Haftungsfonds zu
ermöglichen, denn er ist für die Zulassung solcher gentechnisch veränderter
Pflanzen zuständig sowie für die Regelung ausreichender Vorsorgepflichten und
für die Förderung des Technologiestandortes Deutschland.

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