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@grar.de Aktuell - 30.04.2004

Klöckner: Kein Ackerbauverbot unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes


Berlin (agrar.de) - Sowohl der Agrar- als auch der Umweltausschuss im Bundesrat
haben in dieser Woche ihre ablehnende Haltung zu dem von Bundesumweltminister
Jürgen Trittin vorgesehenen Verbot der ackerbaulichen Nutzung von
Überschwemmungsgebieten bekannt gegeben.

Die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner (CDU), zuständige
Berichtserstatterin im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft, kritisiert ebenfalls die Pläne von Bundesumweltminister Jürgen
Trittin zum Hochwasserschutz. 'Es ist nicht nur überzogen, sondern sachlich
falsch, den Ackerbau auf von Überschwemmung bedrohten Flächen ab 2012 verbieten
zu wollen.' Dies laufe dem Hochwasserschutz entgegen. Denn die Bewirtschaftung
erhalte die Wasserspeicherkapazität der Böden. Bislang gäbe es keine gesicherten
wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass mit dem Verbot einer
ackerbaulichen Nutzung positive Effekte für die Vermeidung von Hochwasser
verbunden sind. Vielmehr sei es durchaus möglich, dass die durch die
ausbleibende Beackerung fehlende Drainage des Bodens zu vermindertem Abfluss von
Regenwasser führt.

Trittins Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, innerhalb von
drei Jahren Überschwemmungsgebiete konkret auszuweisen. Dort soll es künftig
einen kompletten Stopp von Neubauten geben. Ackerbau soll in diesen Gebieten
nicht mehr oder nur mit Auflagen erlaubt sein. 'Es ist nicht verwunderlich, dass
sich die deutliche Mehrheit der Bundesländer gegen diesen Entwurf gewandt hat',
meint Klöckner. Agrar- und Umweltausschuss im Bundesrat sprachen sich dafür aus,
die entsprechende Regelung im Regierungsentwurf für ein Hochwasserschutzgesetz
ersatzlos zu streichen. Nach ihrer Auffassung würde mit einem Ackerbauverbot in
Überschwemmungsgebieten ohne Not der Weg des kooperativen Miteinanders mit der
Landwirtschaft verlassen und eine rein ordnungsrechtliche Regelung geschaffen,
die von der Landwirtschaft eher als Konfrontation verstanden würde.

Julia Klöckner gibt zudem zu bedenken, dass ein solches Verbot 'nicht
überschaubare Entschädigungszahlungen' nach sich ziehen könnte. 'Schließlich
handelt es sich um einen enteignungsgleichen Eingriff in die Rechte der
Betroffenen. Es scheint eher, als würde die Bundesregierung den Hochwasserschutz
lediglich als Vorwand für bodenschutzrechtliche Regelungen heranziehen, die
andernfalls nicht durchzusetzen wären.'

Die Bundestagsabgeordnete hegt jetzt die Hoffnung, dass sich angesichts des
klaren Votums der Bundesratsausschüsse eine mehrheitliche Ablehnung auch im am
14. Mai anstehenden ersten Durchgang im Bundesrat ergeben wird. 'Etliche der
SPD-geführten Bundesländer, so etwa auch Rheinland-Pfalz, wären mit ihrem hohen
landwirtschaftlichen Anteil unmittelbar von der Regelung betroffen. Ich bin
zuversichtlich, dass deren Kritik auf den Bundesrat durchschlagen wird und wir
gemeinsam dieses kontraproduktive Vorhaben stoppen können.'

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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