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@grar.de Aktuell - 30.04.2004

DRV: Beschluss zum Altschuldengesetz verfassungsrechtlich fragwürdig und wirtschaftlich untragbar


Bonn (agrar.de) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) lehnt das vom
Deutschen Bundestag zu beschließende Gesetz zur Änderung der Regelungen über
Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen ab. Der Beschluss stellt eine
schwere Hypothek für die mit Altschulden aus DDR-Zeit belasteten
Genossenschaften in Ostdeutschland dar.

Der DRV hält den einseitigen Eingriff zur Verschärfung der
Rangrücktrittsvereinbarungen für verfassungsrechtlich fragwürdig. Der DRV hat
große Zweifel, ob das Landwirtschafts-Altschuldengesetz den Leitlinien des
einschlägigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1997 gerecht
wird.

Anstatt bisher 20 Prozent sollen künftig 55 Prozent der Jahresüberschüsse zur
Bedienung der Altschulden herangezogen werden. Die als Alternative angebotene
freiwillige Ablöseregelung stellt für die meisten Betriebe keinen Ausweg dar.
Die Eckwerte für den Ablösebetrag ergeben - wenn man gängige Maßstäbe der
Unternehmensbewertung zugrunde legt - den Kaufpreis des Unternehmens.

Eine Antwort auf die Frage, wie die Ablösebeträge angesichts der angespannten
wirtschaftlichen Lage in den landwirtschaftlichen Unternehmen aufgebracht werden
sollen sei die Bundesregierung bisher schuldig geblieben. Angesichts desolater
Preis- und Ertragsentwicklungen und des Einstiegs in die EU-Agrarreform haben -
so der Verband - die Unternehmen keinen finanziellen Spielraum, um 14 Jahre nach
der Wiedervereinigung DDR-Altlasten in diesem Umfang abzutragen.

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