Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 29.04.2004

Grüne zu Landwirtschafts-Altschulden


Berlin (agrar.de) - Zur Verabschiedung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes
erklärt Cornelia Behm, stellvertretende Sprecherin der AG Ost und
Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:

'Das Landwirtschafts-Altschuldengesetz, das heute beschlossen wird, zieht
endlich einen Schlussstrich unter ein umstrittenes Kapitel der
Vereinigungsgeschichte. Mit dem Gesetz ermöglicht die rot-grüne Bundesregierung
den etwa 1.500 LPG-Rechtsnachfolgern, die noch immer mit DDR-Altschulden
belastet sind, diese per Einmalzahlung abzulösen. Die Betriebe, die die
Altschulden nicht ablösen, haben dem gegenüber mit verschärften
Rückzahlungsbedingungen zu rechnen.

Die von den Koalitionsfraktionen am Regierungsentwurf vorgenommenen
Änderungen sollen bewirken, dass möglichst viele Betriebe diese
einmalige Chance ergreifen. Für sie wird das Problem aus grauen
DDR-Zeiten dann endlich aus der Welt sein. Um dieses Ziel zu erreichen,
wurde erstens der Abführungssatz (heute 20 Prozent) von 65 Prozent (im
Regierungsentwurf) auf 55 Prozent vermindert. Zweitens wurde der
Abdiskontierungszinssatz zu Ermittlung des Ablösebetrages aus einem
mehrjährigen Mittelwert gebildet, was sich mindernd auf den Ablösebetrag
auswirkt. Drittens wurde ein Mindestablösebetrag in Höhe der
eingesparten Bank- und Wirtschaftsprüfungsgebühren eingeführt. Insgesamt
haben Bündnis 90/Die Grünen und SPD mit diesen Änderungen die
Rückzahlungsbedingungen so gestaltet, dass sie angemessen und für die
Betriebe zu schultern sind.

Mit den seinerzeit von CDU und FDP geschaffenen Regelungen zur
Altschulden-Entlastung wäre die Rückzahlung der DDR-Kredite auf den
Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben worden. Es hätte weiterhin den Vorwurf
der Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Neu- und Wiedereinrichtern
gegeben. Das rot-grüne Gesetz vermindert nunmehr die bestehende
Subventionswirkung und stellt LPG-Nachfolgebetriebe und neu gegründete
Betriebe endlich gleich.

Zu den Befürchtungen, die Verschärfung der Rückzahlungsbedingungen
gefährde die Existenz vieler betroffener Betriebe, ist zu sagen: Auch
künftig müssen nur diejenigen ihre Altschulden bedienen, die Überschüsse
erwirtschaften. Das Gesetz nimmt also auf die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Betriebe Rücksicht. Aus diesem Grund ist an der
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes nicht zu zweifeln.

Wir haben uns die Entscheidungen zur Neuregelung der
Landwirtschaftsaltschulden nicht leicht gemacht. Dieser Gesetzentwurf
ist von den unterschiedlichen Seiten so widersprüchlich wie nur selten
ein anderes Gesetzesvorhaben bewertet worden. Es ist zu hoffen, dass die
Debatte nun beendet ist, damit die Landwirte sich mit all ihren Kräften
und Ideen der erfolgreichen Umsetzung der EU-Agrarreform widmen können.

Links zum Thema Politik.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de