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@grar.de Aktuell - 29.04.2004

FDP fordert akzeptable Haftungsregeln für 'grüne Gentechnik'


Berlin (agrar.de) - Die Liberalen möchten die Nutzung der 'grünen' Gentechnik in
Deutschland ermöglichen. In einem Antrag (15/2979) fordern sie deshalb von der
Bundesregierung eine grundlegende Korrektur des Gesetzentwurfes zur Novellierung
des Gentechnikgesetzes. Das berichtet die Pressestelle des Bundestages.

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung für alle Betroffenen 'akzeptable'
Haftungsregeln entwickeln und vorlegen. Diese Haftungsregeln müssten
sicherstellen, dass Landwirte entschädigt würden, wenn ihnen durch den Eintrag
von Fremdpollen Gewinneinbußen entstehen. Auch müsse das
Verbraucherschutzministerium Regeln zur Koexistenz von solchen Pflanzensorten
aufstellen, die mit verschiedenen Methoden gezüchtet worden sind, entsprechend
den unterschiedlichen Eigenschaften der verschiedenen Kulturpflanzen.

Halten Landwirte die Regeln zur Koexistenz unterschiedlicher Pflanzensorten ein,
dürfen sie nach Meinung der Liberalen keine Forderungen zu befürchten haben. Mit
Blick auf die Haftungsregelung heißt es weiter, sollte keine Versicherungslösung
gefunden werden, dann müsse ein Haftungsfonds geschaffen werden.

In den Fonds sollten solche Unternehmen einzahlen, die in Deutschland genetisch
verändertes Saatgut vermarkten. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene
gesamtschuldnerische Haftung lehnt die Fraktion mit der Begründung ab, dass
diese die Landwirte auch dann zur Haftung heranziehe, wenn sie nicht Verursacher
einer Erlösminderung seien.

Dadurch würde der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen auch dann zum
existenziellen Risiko für Landwirte, wenn diese alle Regeln befolgt hätten. Nach
Meinung der FDP sollten aber nur solche Landwirte haften, die die so genannten
Koexistenzregeln nicht konsequent einhalten.

Ferner regen die Parlamentarier dazu an, eine freiwilliges Kataster anzulegen,
das für die Klärung von Haftungsfragen und für ein wissenschaftliches Monotoring
zur Verfügung steht. Einsicht in das freiwillige Kataster dürfe aber nur bei
konkret begründeten Vorhaben gewährt werden, etwa um die Zerstörung von Feldern
mit genetisch veränderten Pflanzen zu verhindern oder das Eigentum zu schützen.

Auch zur personellen Besetzung der Ausschüsse der Zentralen Kommission für die
Biologische Sicherheit haben die Liberalen eigene Vorstellungen. Da die
Kommission über die Zulassung von Freisetzungsversuchen entscheide, müsse sie
überwiegend mit 'fachkompetenten' Personen besetzt werden.

Ferner soll die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Nutzung der
'grünen' Gentechnik so verbessern, dass deren Anwendungsmöglichkeiten in den
verschiedensten Lebensbereichen genutzt werden können.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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