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@grar.de Aktuell - 28.04.2004

Zuständigkeit für Agro-Gentechnik an BfN übertragen

Vogtmann: Anwendung des Vorsorge-Prinzips wird Leitlinie - Auswirkungen auf die Natur müssen durch Monitoring überprüft werden


Bonn (agrar.de) - Bei Freisetzungs- und Vermarktungsanträgen von gentechnisch
veränderten Organismen wird das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
insbesondere die Auswirkungen auf den Naturhaushalt in den Mittelpunkt seiner
Risikobewertung stellen. Hierbei werden u.a. die Veränderungen in der
Biologischen Vielfalt in Agrarökosystemen und im Naturhaushalt (z.B.
Nahrungskettengefüge / Ausbreitungsverhalten), Auskreuzungen in Wildverwandte
und Lebensdauer der Transgene in der Umwelt untersucht. 'Da vor allem
langfristige Auswirkungen auf Natur und Umwelt weder im Labor noch bei
begrenzten Freisetzungsversuchen ausreichend erfasst werden können, schreibt die
EU-Richtlinie ein Monitoring nach dem Inverkehrbringen vor. Das Vorsorgeprinzip
nimmt also auch bei der Agro-Gentechnik eine zentrale Rolle ein. Seine Anwendung
ist insgesamt ein zentrales Element der internationalen und auch deutschen
Umweltpolitik. Es ist zudem ein ökonomisch effizientes Instrument, um Schäden
und Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden,' erklärte Professor Dr. Hartmut
Vogtmann, Präsident des Bundesamtes, heute in Bonn. Zur Vorsorge und zur
Sicherstellung der Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern gehöre es nach
Ansicht des BfN auch, die Schwellenwerte für gentechnisch verändertes Saatgut an
der Nachweisgrenze festzulegen.

'Schädigt Bt-Mais Schmetterlingspopulationen? Welche Auswirkungen wird der Anbau
von herbizidresistenten Pflanzen auf die Vielfalt der Ackerbegleitkräuter am
Feldrand haben? Sind Naturschutzgebiete besonders gefährdet? Diese und ähnliche
Fragen wird das BfN in Zukunft im Rahmen von Genehmigungsanträgen zu prüfen
haben,' sagte BfN-Präsident Hartmut Vogtmann.

Die EU-Richtlinie (2001/18/EG) regelt das Verfahren der Freisetzung und des
Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen. Mit dem derzeit
diskutierten Entwurf des Gentechnikgesetzes soll diese Richtlinie in nationales
Recht umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang appellierte Vogtmann an den
Bundesrat, das Gesetz nicht bis zur Unkenntlichkeit zu ändern: 'Die
Vorstellungen des Bundesrates widersprechen eindeutig dem Geist der
EU-Freisetzungsrichtlinie'. Bereits im Vorfeld zu diesem Gesetzentwurf wurde
eine veränderte Behördenzuständigkeit festgelegt. Seit dem 1. April ist als neue
Bundesoberbehörde im Landwirtschaftsressort das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. Im Umweltressort ist nunmehr das BfN
für alle natur- und umweltrelevanten Fragen von gentechnisch veränderten
Organismen zuständig. In zwei neuen Fachgebieten werden Freisetzungs- sowie
Vermarktungsanträge bearbeitet, die dafür erforderlichen Bewertungen erstellt
und die vorgelegten Monitoringpläne bewertet.

Daneben hat das BfN ein Kompetenzzentrum Gentechnik eingerichtet. In diesem
Kompetenzzentrum ist der spezifische Sachverstand des BfN konzentriert, der eine
wichtige Voraussetzung für die Bewertung der Umweltwirkungen von GVOs sowie zur
Begutachtung der vorgeschriebenen Monitoringpläne ist.

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Antragsteller zu einem spezifischen
GVO-Monitoring der einzelnen transgenen Nutzpflanzen nach dem Inverkehrbringen.
Die EU will dabei auch, dass im Rahmen einer allgemeinen Beobachtung unerwartete
und problematische Effekte eines großflächigen Anbaus transgener Pflanzen
möglichst frühzeitig erkannt werden können. Grundlage dafür wird ein Monitoring
sein, das möglichst an bereits bestehende Umweltbeobachtungsprogramme
angekoppelt werden soll. Der Antragsteller muss bei Genehmigungsanträgen
entsprechende Pläne mit einreichen.

Am 18. April sind zusätzlich neue EU-Verordnungen zur Zulassung und
Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie zur
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO in Kraft getreten. Damit ist
sichergestellt, dass Landwirte und VerbraucherInnen in vielen Fällen erkennen
können, wenn sie 'Gentechnik' einkaufen. Die Neufassung des Rechtsrahmens auf
EU-Ebene wird aber auch zum Anlass genommen, jetzt transgene Pflanzen für eine
Vermarktung genehmigen zu lassen. In diesem Fall ist das BfN mit seiner
speziellen Kompetenz gefordert, wenn es um die Bewertung der Umweltwirkungen
sowie der Einflüsse auf die Biodiversität und auf die Landschaft geht.

Links zum Thema Biotechnologie,
Linkls zum Thema Ämter und Behörden.

 


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