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@grar.de Aktuell - 02.04.2004

DBV: Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechtes gescheitert

Bauernverband begrüßt Bundesratsentscheidung


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die
heutige Bundesratsentscheidung, im Gesetzentwurf zur Neuordnung des
Gentechnikrechtes eine verschuldensabhängige Haftung zu verankern, nach der
Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, nur bei Verstößen gegen
die gute fachliche Praxis haften. Nur damit kann nach Ansicht des DBV verhindert
werden, dass Haftungsrisiken trotz Einhaltung aller Anforderungen der guten
fachlichen Praxis auf dem Rücken derjenigen Landwirte ausgetragen werden, die
gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen. Der vom Bundesrat geforderte
Ausgleichsfonds zur Deckung von Risiken aus unbeabsichtigten technischen
Verunreinigungen und Auskreuzungen ist nach Meinung des DBV ebenfalls
richtungsweisend für ein praktikables und für die Landwirte verlässliches
Gentechnikgesetz.

Der DBV appellierte erneut an Bundestag und Bundesrat, Druck auf die EU ausüben,
um endlich Rechtssicherheit durch noch ausstehende Gentechnik-Schwellenwerte für
Saatgut zu schaffen. Aktuell gilt zwar eine Nulltoleranz bei Saatgut, wonach -
zumindest theoretisch - kein gentechnisch verändertes Saatgut auf den Markt
kommt. Widersprüchlich dazu sind aus Sicht des DBV jedoch die im letzten Jahr
vom Kartellamt genehmigten 'Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen',
die ausdrücklich darauf hinweisen, dass das zufällige Vorhandensein von
gentechnisch veränderten Organismen nicht völlig auszuschließen ist und das
gelieferte Saatgut nicht frei von jeglichen Spuren von Gentechnik sein kann.

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