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@grar.de Aktuell - 02.04.2004

Höfken zum Gentechnik-Gesetz: Bundesrat entscheidet gegen den Willen der Verbraucher


Berlin (agrar.de) - Zu der Entscheidung des Bundesrats zum Gentechnik-Gesetz und
zum so genannten Durchführungsgesetz der EU-Kennzeichnungsvorschriften erklärt
Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin von Bündnis
90 / Die Grünen:

'Es ist erschütternd, wie einseitig sich der Bundesrat heute für die
Gentechnik-Industrie und gegen die Verbraucher ausgesprochen hat. Die CDU/CSU
und FDP setzen sich mit ihrer Strategie der Blockade und Verzögerung durch und
nehmen durch fahrlässige Verhinderung von Schutzmaßnahmen bewusst die
Kontamination in Kauf. Auf den Punkt gebracht bedeuten die Vorschläge des
Bundesrates zum Gentechnik-Gesetz: eine verwässerte Haftungsregelung, keine
verbindliche gute fachliche Praxis, kein Schutz ökologischer Gebiete - und
obendrein sollen auch noch die Verbraucher, die mit großer Mehrheit kein
Gen-Food wollen, mit ihren Steuergeldern für die Risiken bezahlen.

Die 'Streichliste' des Bundesrates zeigt, dass sich die Interessen der
unionsgeführten Länder eins zu eins durchgesetzt haben. Während die CDU/CSU
großspurige Reden hält über 'Transparenz' und 'Wahlfreiheit', sorgt sie im
Bundesrat dafür, dass Verbrauchern vom Acker bis zum Teller das Recht auf
gentechnikfreie Lebensmittel genommen werden soll.

Das ist mit uns nicht zu machen. Wenn das Gentechnik-Gesetz in einigen Wochen
dem Bundestag vorgelegt wird, werden wir uns dafür einsetzen, dass im
Gentechnik-Gesetz der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gewährleistet
bleibt. Dafür ist die von Verbraucherministerin Renate Künast im
Gentechnik-Gesetz verankerte Haftungsregelung eine der wesentlichsten
Voraussetzungen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren darum kämpfen, dass
die Haftungsregelung nicht verwässert und zu einer 'leeren Hülle' wird.

Wir wollen, dass die Landwirte, die einen Schaden durch Verunreinigung zum
Beispiel mit Gen-Pollen haben, diesen auch ersetzt bekommen und die Möglichkeit
haben, ihren Schaden nachzuweisen. Der Bundesrat will die 'gesamtschuldnerische
Haftung' streichen. Für den geschädigten Landwirt würde das bedeuten, er müsste
heimlich auf den Feldern seiner Nachbarn herumschnüffeln um herauszufinden, von
wem die Gen-Verunreinigung stammt. Und wenn seine Nachbarn alle denselben
Gen-Mais anbauen, hat der geschädigte Landwirt überhaupt keine Chance mehr,
einen Schadensausgleich zu bekommen.

Neben der Streichliste zum Gentechnik-Gesetz hat der Bundesrat heute noch bei
einem weiteren Gesetz gegen den Schutz der Verbraucherinteressen gestimmt: Er
verzögert das In-Kraft-Treten des so genannten 'Durchführungsgesetzes' zu den
neuen EU-Kennzeichnungsregelungen, indem er das Gesetz an den
Vermittlungsausschuss überwiesen hat. Damit produziert der Bundesrat Chaos und
Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern. Denn die neuen Kennzeichnungsregeln, die am
18. April 2004 in allen EU-Ländern und damit auch in Deutschland gültig sind,
bleiben bei Verstoß nun noch so lange ohne Sanktionsmöglichkeiten, bis der
Vermittlungsausschuss des Bundesrates getagt hat.'

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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