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@grar.de Aktuell - 02.04.2004

Verabschiedung der EEG-Novelle im Bundestag

DBV zieht positive Bilanz für das Biogas


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass mit
der heutigen zweiten und dritten Lesung im Bundestag das Inkrafttreten des
novellierten Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) in greifbare Nähe gerückt ist.
'Nachdem sich die Novelle des EEG über zwei Jahre hingezogen hat, können
Landwirte endlich mit der Sicherheit rechnen, die sie für Investitionen in den
innovativen Bereich der Stromproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen
benötigen,' bewertete der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd
Sonnleitner, den heutigen Beschluss des Bundestages zur EEG-Novellierung.

Zusammen mit Fachverbänden, wie dem Bundesverband Bioenergie mit seinem
Vorsitzenden Helmut Lamp und dem Fachverband Biogas mit seinem Präsidenten Josef
Pellmeyer, hat der DBV in den letzten anderthalb Jahren fachlich fundierte
Verbesserungsvorschläge für den Bereich der Biomasse im EEG gemacht. In
kooperativer Auseinandersetzung mit den Befürwortern des EEG in den Fraktionen
von Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und SPD konnten so eine Reihe von
Verbesserungen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden.
Parteiübergreifend wird ebenso anerkannt, dass die Biomasse als speicherbare
Energie einen stetig wachsenden Beitrag zur Grundlastversorgung leisten kann.

Im heute vom Bundestag beschlossenen Gesetz sind die Hauptforderungen des
Deutschen Bauernverbandes zum Teil berücksichtigt worden. So soll der
Förderzeitraum für die Biomasse bei 20 Jahren belassen, und nicht wie im
Regierungsentwurf vorgesehen war, auf 15 Jahre gekürzt werden. Die Degression
wird lediglich um 0,5 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben und nicht auf 2 Prozent.
Dies stellt zumindest einen Teilerfolg dar und die nun höhere Degression wird
hier das - in Bezug auf das EEG - häufig vorgebrachte Argument des fehlenden
Drucks zur Effizienzsteigerung bei der Biomasse eindeutig entkräften.

Für die Stromerzeugung aus Biomasse in Biogasanlagen ergeben sich deutliche
Verbesserungen gegenüber dem bisherigen EEG. Für den ausschließlichen Einsatz
von nachwachsenden Rohstoffen erhalten Biogasanlagen bis 500 Kilowatt (kW) eine
Bonusvergütung (Brennstoffbonus) von 6 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Wie der
DBV gefordert hatte, sollen nun auch größere Biogasanlagen bis 5 Megawatt (MW)
in den Genuss des Brennstoffbonus kommen. Für Anlagen zwischen 500 kW und 5 MW
beträgt er jedoch nicht 6 Cent sondern 4 Cent/kWh. Darüber hinaus ist die
Definition der Stoffe, die in den Genuss des Brennstoffbonus kommen, präzisiert
bzw. erweitert worden.

Beim Einsatz von fester Biomasse (Waldholz) in Biomasse(heiz)kraftwerken ist das
Gesetz hinter den Forderungen des DBV zurückgeblieben. Die Höhe des
Brennstoffbonus wird, wie im Regierungsentwurf vorgesehen war, lediglich bei 2,5
Cent/kWh liegen. 'Bei dieser Höhe ist nur unter sehr günstigen
Standortvoraussetzungen in Verbindung mit den anderen Boni zu erwarten, dass ein
Bau von Biomassekraftwerken auf Basis von Waldholz initiiert wird', so
Sonnleitner.

Positiv bewertet der DBV, dass für alle Bionergieanlagen der Bonus für die
gekoppelte Strom- und Wärmenutzung (KWK-Bonus) von 1,0 auf 2,0 Cent/kWh
angehoben wird. Wenn neben dem KWK-Betrieb innovative Techniken eingesetzt
werden, erhalten Anlagenbetreiber zusätzlich 2,0 Cent/kWh (Technologiebonus).

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Bereich des Waldholzes ein zu geringer
Anreiz für den Kapitaleinsatz gesetzt wurde, mit den Regelungen für Biogas
jedoch ein Investitionsschub in innovative Zukunftstechnologien erwartet werden
kann.

Links zum Thema Energie.

 


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