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@grar.de Aktuell - 02.04.2004

Bundesrat beschließt kritische Stellungnahme zum Gentechnikrecht


Berlin (agrar.de) - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine fast 100 Punkte umfassende Stellungnahme beschlossen, die sich sehr kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzt.

So soll unter anderem die Haftung der Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, auf Fälle beschränkt werden, in denen die 'gute fachliche Praxis' nicht eingehalten wird. Für Risiken, die aus einer ungewollten technischen Verunreinigung und Auskreuzung resultieren, soll ein Ausgleichsfonds geschaffen werden. Einzahlungen in diesen Fonds sollen alle Wirtschaftsbeteiligten leisten, die einen Nutzen aus dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen haben. Darüber hinaus soll lediglich ein zentrales Register über die Flächen geführt werden, auf denen Freisetzungen oder der Anbau von gentechnisch veränderten Kulturen stattfinden. Auf die von der Bundesregierung vorgesehenen zusätzlichen 16 Länderregister kann nach Ansicht des Bundesrates verzichtet werden. Ein besonderer Sachkundenachweis beim Umgang mit gentechnisch verändertem Saat- und Erntegut sowie Pflanzmaterial soll nicht erforderlich sein und demzufolge gestrichen werden. Änderungen soll es weiterhin geben bei der Einrichtung und Aufgabenbeschreibung einer zentralen Kommission für die biologische Sicherheit und bei der 'Benehmensregelung' für verschiedene Behörden. Die Aufzeichnungs-, Verwaltungs- und Kontrollpflichten sollen in zahlreichen Bereichen eingeschränkt werden.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Diese so genannte Freisetzungsrichtlinie regelt die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen zu Erprobungs- und Forschungszwecken sowie deren In-Verkehr-Bringen. Darüber hinaus eröffnet die Richtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen in anderen Produkten zu verhindern. Damit soll die Koexistenz von konventioneller bzw. ökologischer Landwirtschaft und die Gentechnik nutzender Landwirtschaft gewährleistet werden. Gleichzeitig wird auch die Haftung für solche Schäden geregelt, die sich durch ungewollte Auskreuzungen ergeben.

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