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@grar.de Aktuell - 01.04.2004

DBV: Haftung im Gentechnikgesetz nur bei Verstößen gegen die gute fachliche Praxis

Bauernverband appelliert an Bundesrat


Berlin (agrar.de) - Die im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Gentechnikgesetzes
vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung muss durch eine spezifische
verschuldensabhängige Haftung ersetzt werden. Sonst würde ein Landwirt, der
gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, unabhängig von der Einhaltung der
Anforderungen an die gute fachliche Praxis für Auskreuzungen auf benachbarte
Äcker und daraus entstehende Vermarktungsschäden haften. Der Deutsche
Bauernverband (DBV) appelliert daher an den Bundesrat, in seiner
morgigen Sitzung den Empfehlungen des Agrarausschusses des Bundesrates zu
folgen, nach denen Landwirte nur dann haften sollen, wenn die gute fachliche
Praxis zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht eingehalten wurde.
Ebenso begrüßt der DBV die Empfehlung des Agrarausschuss des Bundesrates, für
Schäden, die trotz Einhaltung der guten fachlichen Praxis auftreten, einen Fonds
aus Beiträgen der wirtschaftlich Interessierten und unter Einbeziehung
staatlicher Zuschüsse einzurichten.

Als unverzichtbar betrachtet der DBV verlässliche und praktikable Regelungen der
guten fachlichen Praxis. Der DBV fordert den Bundesrat daher auf, in diesem
Punkt dem Agrarausschuss nicht zu folgen, der lediglich ein Standpunktepapier
empfiehlt. Vielmehr müssen nach Meinung des DBV die Sorgfaltspflichten der
Gentechnik anbauenden Landwirte in einem Mindestrahmen klar geregelt werden.
Auch müssten den Landwirten, die ohne Verwendung von Gentechnik wirtschaften,
die Auflagen des Gentechnik-Anbaus bekannt sein.

Massive Kritik übte der DBV an den nach wie vor ausstehenden
Gentechnik-Schwellenwerten für Saatgut, für die eine EU-Vorgabe längst
überfällig sei. Hier müsse Bundestag und Bundesrat Druck auf die EU ausüben,
durch verbindliche EU-Regeln endlich die notwenige Rechtssicherheit für die
Landwirte herzustellen. Aktuell gilt zwar eine Nulltoleranz bei Saatgut,
wonach - zumindest theoretisch - kein gentechnisch verändertes Saatgut auf den
Markt kommt. Widersprüchlich dazu sind aus Sicht des DBV jedoch die im letzten
Jahr vom Kartellamt genehmigten 'Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen', die ausdrücklich darauf hinweisen, dass das zufällige
Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen nicht völlig
auszuschließen ist und das gelieferte Saatgut nicht frei von jeglichen Spuren
von Gentechnik sein kann.

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