Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 31.03.2004

Brandenburg: neues Waldgesetz und neues Naturschutzgesetz


Potsdam (agrar.de) - Der brandenburgische Landtag hat heute das neue
brandenburgische Waldgesetz und das neue Naturschutzgesetz verabschiedet. Bei
beiden Vorhaben standen neben den notwendigen Anpassungen an neue EU- und
Bundesgesetze die Entschlackung von Paragraphen und der Wegfall bürokratischer
Hemmnisse im Mittelpunkt. 'Wer die Gesetze unvoreingenommen liest, wird schnell
feststellen, dass das Land Brandenburg auch weiterhin seine Vorbildrolle beim
Schutz der Natur und des Waldes ausfüllen wird', betonte Agrar- und
Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD).

Bis zuletzt war noch um Details gestritten worden. So wird es nach einem
Vorschlag der SPD/CDU-Koalition in der jetzt verabschiedeten Fassung des
Landeswaldgesetzes doch wieder die Anleinpflicht für Hunde geben. Der Minister
begrüßt auch den Vorschlag, die waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit -
gemeint ist die Waldpädagogik - noch umfassender im Gesetz zu verankern: 'Ich
hoffe, dass in diesem so wichtigen Sektor auch in Zukunft weiter investiert
wird.'

Im Naturschutzgesetz wurden vom Landtag klarere gesetzliche Regelungen zur
Markierung der Wege eingebracht. Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben diese
Markierungen zu dulden.

Beide Novellen wurden bereits bei der Erarbeitung eng miteinander verzahnt. Mit
der Schlussredaktion im Landtag wurden sie - auch mit Blick auf das gerade
verabschiedete neue Landesjagdgesetz - nochmals harmonisiert. Beispielsweise
heißt es im Antrag zum Reiten und Gespannfahren: 'Die Bestimmungen zum Reiten
und Fahren sollen im BbgNatSchG und LWaldG inhaltlich gleichlautend geregelt
werden. Dazu bedarf es einer Änderung (...) , dass klargestellt wird, dass das
Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen nur auf anderen als den mit zwei-
oder mehrspurigen Fahrzeugen befahrbaren Wegen verboten sein soll.'

'Alles in allem sind die eingebrachten Änderungen vertretbar', so Birthler: 'Das
Ergebnis zählt. Brandenburg hat zwei moderne, handhabbare Gesetze bekommen, die
nicht jedem alles bieten, die aber zu einem fairen Interessenausgleich
beitragen. Für die insgesamt konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung
dieser beiden Schlüsselgesetze für Brandenburg möchte ich mich nochmals
bedanken.'

Naturschutzgesetz

Vor 12 Jahren wurde im Landtag das erste brandenburgische Naturschutzgesetz
verabschiedet. Ziel war es, Natur und Landschaft in einer von großen Umbrüchen
und neuen Perspektiven gekennzeichneten Zeit zu erhalten. Seitdem gab es nur
punktuell Änderungen des Naturschutzgesetzes.

Inzwischen hat sich aber das Naturschutzrecht sowohl des Bundes als auch der EU
wesentlich weiter entwickelt und hat damit Anpassungspflichten für das
Landesrecht ausgelöst. Die vorliegende Novelle setzt nicht nur die Bundes- und
EU-rechtlichen Vorgaben um. Sie ist auch Ergebnis einer Überprüfung der
Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit aller Regelungen des Naturschutzgesetzes
aufgrund zehnjähriger Praxiserfahrung.

Birthler: 'Brandenburg ist ein Bundesland mit herausragender Naturausstattung
und trägt unter allen Bundesländern Verantwortung für die größte Zahl vom
Aussterben bedrohter Tier und Pflanzenarten. Sich dieser politischen und
naturschutzfachlichen Verantwortung stellen, ihr angemessene und die geeigneten
Mittel und Wege zur Erhaltung der Naturgüter zu finden und festzulegen - an
diesem Maßstab muss die vorliegende Novelle gemessen werden.'

Das Ergebnis der Durchforstung zeigt eine spürbare Reduzierung des Aufwandes
sowohl für die Verwaltung als auch für den Bürger. Vollzugsaufgaben sollen
grundsätzlich von der Ministerialverwaltung auf das Landesumweltamt oder die
Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden verlagert
werden. Einvernehmensregelungen werden fallweise durch das einfache Benehmen
ersetzt, unter anderem bei Entscheidungen der unteren Naturschutzbehörden zu den
Großschutzgebieten. Ziel dabei ist die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.

Der Umfang gestrichener Verwaltungsaufgaben übertrifft die Umsetzung der durch
die FFH- und Zoo-Richtlinie neu aufgenommenen Regelungen. Vielmehr profitieren
auch die Kreise unter dem Strich von einer Entlastung von Verwaltungsaufgaben.

Birthler:. 'Alles in allem liegt nunmehr mit dem Gesetzentwurf ein Regelwerk
vor, das dem Schutz unserer brandenburgischen Natur auch insoweit Rechnung
trägt, als es die Zeichen und Wandel der Zeit in Natur, Gesellschaft und
Wirtschaft erkennt und positiv aufnimmt. Uns ist eine bedeutende Modernisierung
und Straffung des Gesetzes gelungen.'

Landeswaldgesetz

Das 1991 in Kraft getretene Landeswaldgesetz wird durch ein neues Gesetz
abgelöst. Birthler: 'Der Verlauf der öffentlichen Anhörung im zuständigen
Ausschuss hat mir gezeigt, dass die Landesregierung mit ihrem Entwurf den
Belangen der Waldbesitzer, Erholungssuchenden, Forstunternehmern, Naturschützern
nahe gekommen ist.'

Anerkannt wurde vor allem das Bemühen, Normen und Standards und damit Bürokratie
abzubauen.

Ein weiterer Grundsatz des neuen Gesetzes ist die Verlagerung von
Verantwortlichkeiten auf die Flächeneigentümer. Zukünftig können diese selbst
entscheiden, ob sie Dritten die Durchfahrt durch ihren Wald erlauben. Das
Betretungsrecht ist für Erholungssuchende weiterhin gesichert. Neu ist aber,
dass Waldbesitzer aus alleiniger Entscheidung heraus das Zelten für eine Nacht
dulden dürfen. Waldbesitzer können Bienenstöcke aufstellen lassen oder auch das
Sammeln von Pilzen über den Eigenbedarf hinaus erlauben.

Der Abbau von Bürokratie umfasst eine Reihe von Genehmigungen: Nicht mehr
erforderlich sind beispielsweise Genehmigungen für die Teilung von
Waldgrundstücken oder die Feuerstättengenehmigung.

Deutlich reduziert wurden die Vorschriften an die Kommunen zur Bewirtschaftung
ihres Waldes. Die konkret festzulegenden Maßnahmen und die dafür erforderliche
Ausbildung der Mitarbeiter sollen die Kommunalparlamente selbst entscheiden.

Um für die Waldbesitzer und möglicherweise auch die Gerichte klare Vorgaben zu
haben, ist dem Kapitel zur Benutzung des Waldes durch die Allgemeinheit ein
Haftungsparagraph vorangestellt worden. Dieser nennt und beschreibt die
typischen Gefahren des Waldes und konkretisiert, was Betreten auf eigene Gefahr
bedeutet.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Bundesland Thüringen.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de