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@grar.de Aktuell - 31.03.2004

Bundesrat: Landwirten mehr Zeit bei der Anpassung an Betriebsprämien einräumen


Berlin (agrar.de) - Der Bundesrat mahnt in seiner Stellungnahme
(15/2770) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (15/2553) zur
Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU)
insgesamt 37 Änderungen an. Das berichtet der Pressedienst des Bundestages.

Die im Juni letzten Jahres vom EU-Agrarrat beschlossene Reform sieht eine
umfassende Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik ab dem Jahr 2005 vor.
Wesentliche Eckpunkte der beschlossenen Reform sind dabei die Neugestaltung des
Systems der Direktzahlungen durch die Einführung einer einheitlichen
Betriebsprämienregelung und die damit verbundene Entkopplung der Direktzahlungen
von der Produktion, die Stärkung des ländlichen Raums durch die so genannte
Modulation sowie die Bindung der Zahlung an Standards in den Bereichen Umwelt-
und Tierschutz sowie Lebensmittelsicherheit (Cross-Compliance).

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem, dass der im
Gesetzentwurf vorgesehene Anpassungspfad für die Umlage der Zahlungsansprüche
auf die Flächenprämie zu früh einsetzt. Die Betriebsprämienregelung führe bei
den Landwirten zu einem erheblichen Anpassungsdruck.

Die Betriebsorganisation lasse sich in vielen Fällen nur langfristig ändern.
Gerade die Umlage der betriebsindividuellen auf die flächenbezogenen Beträge
erfordere erhebliche Anpassungen bei den Produktionskapazitäten.

Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitraum reiche dafür nicht aus. Durch eine
Verschiebung auf die Jahre ab 2010 würden die Landwirte angemessene Spielräume
erhalten, um sich der Betriebsprämienregelung anzupassen.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vom Bundesrat
vorgeschlagene Verschiebung der Anpassung auf 2010 bis 2013 als zu weitgehend
ab. Dadurch würde für einen zu langen Zeitraum eine erhebliche Differenzierung
der Zahlungsansprüche festgeschrieben.

Allerdings sei die Regierung bereit, wegen der besonderen Betroffenheit der
Erzeuger im Bereich der Milch- und Schafproduktion eine zeitliche Anpassung des
im Gesetzentwurf vorgesehenen Angleichungspfades der Zahlungsansprüche in
Erwägung zu ziehen.

Weiter mahnt die Länderkammer an, bei der Umsetzung der
Cross-Compliance-Regelungen sei darauf zu achten, dass das Kontrollniveau
EU-einheitlich festgelegt wird und die nationalen Vorgaben das EU-Niveau nicht
übersteigen. Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Ausgestaltungen der
Cross-Compliance-Regelungen zwischen den Mitgliedstaaten müssten vermieden
werden. Zudem seien die Kontrollstandards so anzulegen, dass sie mit
vertretbarem Aufwand von den zuständigen Behörden angewendet werden können. Das
System sei so zu gestalten, dass eine weitgehende Bündelung von bestehenden
Fachrechtskontrollen mit den Cross-Compliance-Kontrollen möglich ist. Letzteres
Anliegen wird von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung geteilt.

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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