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@grar.de Aktuell - 29.03.2004

NABU für stärkere Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Naturschutz


Berlin (agrar.de) - Der Naturschutzbund NABU hat die aktuellen
Überlegungen zur Abschaffung der Rahmengesetzgebung im Zuge einer
Föderalismusreform grundsätzlich begrüßt und gleichzeitig die Überführung des
gesamten Naturschutzrechts in die Bundeszuständigkeit gefordert.

'Naturschutz kann auch in Zukunft nicht auf bundeseinheitliche Regelungen
verzichten', sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Für Tiere und Pflanzen ginge
es schließlich um den Schutz von Lebensräumen, der keinesfalls an jeder
Landesgrenze grundsätzlich auf die Probe gestellt werden dürfe.

Es wäre fatal, wenn das Naturschutzrecht ausschließlich den Ländern anvertraut
würde, warnte Tschimpke: 'Damit würden erprobte und gebündelte Fachkompetenzen
auf Bundesebene leichtfertig aufs Spiel gesetzt.' Es würde laut NABU außerdem zu
einer intransparenten und unübersichtlichen Gesetzeslage führen. Anstelle eines
einzigen Bundesgesetzes liefe es im schlimmsten Fall auf 16 verschiedene
Gesetzestexte ohne erkennbare Einheitlichkeit hinaus. Zudem fürchte der NABU,
dass die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von EU-Richtlinien noch größer
würden. 'Die aktuell gültige Rahmengesetzgebung des Bundes reicht ganz
offensichtlich nicht aus, die Länder zu einem EU-rechtskonformen, fristgerechten
Handeln im Naturschutz zu bewegen', so der NABU-Präsident. Eine ausschließlich
dem Bund zugeschriebene Kompetenz im Naturschutzrecht biete laut NABU den
überzeugenden Vorteil einer einstufigen und somit erheblich beschleunigten
Umsetzung von EU-Recht.

Wichtig sei allerdings auch, die Sachkompetenzen auf Länderebene weiter zu
nutzen. 'Die Länder sollten die Möglichkeit behalten, über die vom Bund
gesetzten Mindeststandards hinausgehende Regelungen im Rahmen einer
konkurrierenden Gesetzgebung zu treffen', so Tschimpke.

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