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@grar.de Aktuell - 23.03.2004

Höhn: Landwirte, die weiter gentechnikfrei anbauen, dürfen nicht bestraft werden

Politik, Landwirtschaft, Verbraucher, Versicherungen und Handel suchen nach Möglichkeiten der Koexistenz


Köln/Düsseldorf (agrar.de) - Die Möglichkeiten und Grenzen der Koexistenz
verschiedener Anbauformen mit und ohne Gentechnik stehen im Mittelpunkt einer
Veranstaltung des Zentrums für ländliche Entwicklung. In Köln-Auweiler
diskutiert Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn mit Teilnehmerinnen und
Teilnehmern aus Politik, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Erzeuger- und
Versicherungsverbänden sowie aus dem Handel darüber, ob und wie langfristig eine
gentechnikfreie Landwirtschaft und die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und
Verbraucher gewährleistet werden kann.

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: 'Landwirte, Konsumenten und Produzenten
müssen selbst bestimmen können, ob sie sich für oder gegen Gentechnik
entscheiden. Es kann nicht sein, dass ein Landwirt, der weiterhin gentechnikfrei
anbauen will, wirtschaftliche Einbußen hinnehmen muss, weil er dem Pollenflug
seines Nachbarn ausgesetzt ist. Das heißt, es sind klare Regelungen für die
Koexistenz nötig. Die Ökolandwirtschaft ist zum Beispiel gesetzlich
verpflichtet, ohne Gentechnik zu arbeiten. Sie muss wirkungsvoll geschützt
werden. Die Landwirtschaft setzt zurzeit mit freiwilligen gentechnikfreien Zonen
deutliche Signale. Ich würde es begrüßen, wenn die nordrhein-westfälischen
Bauernverbände nach dem Vorbild von Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern und
Brandenburg zur Einrichtung solcher Zonen aufrufen würden. Damit würden sie dem
Wunsch der Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechen, die
gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnt.'

Auf EU-Ebene sind inzwischen eine Reihe von Regelungen verabschiedet worden, so
dass mit der Möglichkeit gerechnet werden muss, dass auch auf deutschen Äckern
demnächst gentechnisch veränderter Raps und Mais angebaut werden könnten. Die
Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes wird derzeit im
Bundesratsverfahren verhandelt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will die
Koexistenz u.a. durch die Einführung einer Vorsorgepflicht und einer guten
fachlichen Praxis, Regelungen zu Lagerung und Transport, Produktinformationen,
Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis ermöglichen. Außerdem ist ein
Standortregister für die Landwirtschaft vorgesehen, das Informationen zu allen
Flächen enthält, auf denen genveränderte Pflanzen angebaut werden. Ergänzend
werden die zivilrechtlichen Abwehr- und Ausgleichsansprüche konkretisiert.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

 


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