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@grar.de Aktuell - 21.03.2004

DVT lehnt prozentuale Deklaration von Mischfutter ab


Bonn (agrar.de) - Die in Deutschland ab 1. Juli 2004 verpflichtende Angabe der
prozentualen Zusammensetzung eines Mischfutters sollte bis zur Klärung der
augenblicklichen Rechtsverwirrung in der EU ausgesetzt werden. Dies forderte der
Präsident des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT), Ulrich Niemann, am
vergangenen Donnerstag anlässlich der Jahrespressekonferenz des Verbandes in
Bonn.

'Die prozentuale Deklaration bringt dem Tierhalter gegenüber der jetzigen
Deklaration, bei der alle Einzelkomponenten in absteigender Reihenfolge gemäß
Gewichtsanteilen angegeben werden, keine zusätzliche Information', so Niemann.
Der aufgeklärte Tierhalter wisse längst, dass für die Wertbestimmung eines
Mischfutters die Inhaltsstoffe, d.h. beispielsweise die Angabe des Energie- oder
Eiweißgehaltes, ausschlaggebend seien und nicht die Tatsache, ob ein Mischfutter
nun 38 oder 42 Prozent Gerste enthalte. Für den Hersteller eines Mischfutters
bedeute dagegen die prozentgenaue Angabe der Einzelbestandteile seines
Mischfutters letztlich die Preisgabe von Firmen-Know-How. 'Kein Mensch käme auf
die Idee, Coca Cola zur Offenlegung seiner Rezeptur zu verpflichten', begründete
der DVT-Präsident seine Haltung.

Hintergrund der augenblicklichen Situation ist die Umsetzung der EU-Richtlinie
2002/2/EU, mit der Mischfutterhersteller in der Gemeinschaft grundsätzlich zu
Prozentangaben der Einzelfuttermittel verpflichtet werden sollen. Begründet wird
dies unter anderem mit den Vorkommnissen um BSE, Dioxin und Nitrofen. 'Dies ist
geradezu absurd', sagte Niemann, 'keiner dieser Fälle wäre durch eine
Prozentangabe der Einzelfuttermittel verhindert worden'.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres ist in Großbritannien eine 'Einstweilige
Verfügung' gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie ergangen. Darüber hinaus haben
inzwischen auch Gerichte in Frankreich und Italien entschieden, dass die
Umsetzung der Richtlinie ausgesetzt wird und Vorabfragen beim Europäischen
Gerichtshof eingereicht. Auch in Spanien und Portugal laufen Verfahren mit
gleicher Zielsetzung.

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