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@grar.de Aktuell - 21.03.2004

Weltwassertag: BUND mahnt Hochwasserschutzgesetz an


Berlin (agrar.de) - 'Wasser und Naturkatastrophen' ist Motto des morgigen
UN-Weltwassertages. Aus diesem Anlass hat der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) vom Bundestag die schnelle Verabschiedung des
Hochwasserschutzgesetzes gefordert. Die extreme Trockenheit im letzten Sommer
und das Hochwasser an Elbe und Donau im Jahr zuvor mit ihren immensen
volkswirtschaftlichen Schäden mahnten zur Eile. Aufgrund des Klimawandels
könnten sich ähnliche Ereignisse jederzeit wiederholen. Weitere Verzögerungen
führten dazu, dass viele hochwassergefährdete Bau- und Verkehrsprojekte in
Flussauen und potentiellen Überschwemmungsgebieten nicht mehr gestoppt werden
könnten. Völlig unverständlich sei, dass ausgerechnet aus der SPD durch die
Rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad Gegenwind gegen den
Trittin`schen Gesetzentwurf komme. Selbst die Opposition sei für ein solches
Gesetz.

Im Zentrum der Hochwasservorsorge müssten die natürliche Rückhaltung großer
Regenmengen, die Erhaltung und Wiederherstellung von Auen sowie
Deich-Rückverlegungen stehen. Richtig seien auch die Entscheidungen zum Stopp
des Elbausbaus und das Ende der Staustufenplanungen am bayerischen
Donauabschnitt.

Sebastian Schönauer, BUND-Wasserexperte: 'Im Biosphärenreservat Mittlere Elbe in
Sachsen-Anhalt und am Bösen Ort im Brandenburgischen Elbabschnitt haben wir
zusammen mit der Bundesregie-rung Projekte zur Deichrückverlegung und zur
Wiederherstellung von Elbauen mit einem Volumen von über zwölf Millionen Euro
initiiert. Die Flüsse müssen mehr Raum erhalten und ihrem Naturzustand wieder
angenähert werden. Diese Katastrophenvorsorge ist allemal billiger als das
Hinnehmen so immenser Schäden wie nach dem Hochwasser von 2002, als 21 Menschen
ums Leben kamen und die Schadenshöhe rund neun Milliarden Euro betrug.'

Auch die Landwirtschaft sei stärker am Hochwasserschutz zu beteiligen. In
Überschwemmungsgebieten müsse das Beackern der Flächen verboten werden, um der
Bodenerosion und dem hochwas- serbedingten Schadstoffeintrag in Fließgewässern
vorzubeugen.

Ein geeignetes Instrument zur Hochwasservorsorge könne auch die Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie sein. Das darin für alle Gewässer postulierte
'Verschlechterungsverbot' und das anzustrebende Ziel ihres 'guten ökologischen
Zustands' seien wichtige Hebel zur Wiederherstellung natürlicher
Flusslandschaften und zur nachhaltigen Wassernutzung.

Schönauer: 'Der Schutz des Wassers, der Schutz vor Hochwasser und die Versorgung
mit Wasser sind wichtige Aufgaben der Allgemeinheit. Hochwasserschutz und
Wasser-Dienstleistungen müssen auch weiterhin in öffentlicher Hand bleiben und
dürfen nicht privaten Profitinteressen unterworfen werden. Wer hier
privatisieren will, ist mitverantwortlich, wenn Hochwasserschutz und eine
bezahlbare Wasserversorgung unter die Räder kommen.'

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